Erstellt am 14.11.2015 um 09:22 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an, wie Ihr zu dieser Tagung eingeladen habt. Im Grunde genommen ist ja die Klausurtagung auch nur eine BR-Sitzung. Dann gehört aber eine ordentliche Einladung samt Tagesordnung dazu. Ohne Tagesordnung keine Beschlüsse. Also müsstet Ihr nach den strengen Regeln der Tagesordnungserweiterung verfahren.
Also:
Alle müssen korrekt eingeladen sein und zum Beginn der Sitzung müssen alle anwesenden mit der Tagesordnung einverstanden sein.
Bedenkt, dass die Bekanntgabe der Tagesordnung vor der Sitzung den Sinn hat, dass man sich auf ein Thema vorbereiten kann.
Erstellt am 14.11.2015 um 10:48 Uhr von Jakarta
@Fannolli
Siehe hierzu:
BAG v. 09.07.2013, Az.: 1 ABR 2/13 (A)
BAG v. 15.04.2014, Az.: 1 ABR 2/13 (B)
Erstellt am 14.11.2015 um 22:25 Uhr von Sonderling
Spricht etwas dagegen, wenn die BR Mitglieder während des Klausurtages entscheiden sollten, dass sie einen Beschluß fassen wollen eine außerordentliche Sitzung vorzuschlagen. Vorausgesetzt sie sind beschlußfähig und fühlen sich ausreichend vorbereitet. Der Vorsitz könnte dann eine Einladung zu einer außerordentlichen Sitzung verfassen und an alle BR Mitglieder verteilen. Alle Spielregeln einhalten wie sonst auch. Das sollte doch passen, oder?