Darf der Betriebsrat Rabatte bei Dritten aushandeln?
Hallo Zusammen,
nehmen wir an, ich wär Betriebsratsvorsitzender in einem Betrieb mit ca 200 Mitarbeiterinnen. Als Gremium möchten wir unserem Kollegium etwas gutes tun. In Frage käme ein Rabatt bei einem Betrieb in der Nähe. Kolleginnen könnten dort ein Produkt X mit 10% Rabatt erwerben.
Darf der Betriebsrat ohne vorherige Absprache mit der Geschäftsleitung einen solchen Rabatt aktiv verhandeln?
Ich habe zu diesem Thema einige Meinungsäußerungen im Internet gefunden, aber nur wenige handfeste Regelungen.
Diese Publikation des Bundesfinanzministeriums zeigt, dass Betriebsräte Rabatte aushandeln, sagt aber nicht, ob die das auch "auf eigene Faust" dürfen. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2015-01-20-steuerliche-behandlung-der-rabatte-die-arbeitnehmern-von-dritter-seite-eingeraeumt-werden.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Bitte antwortet nur, wenn ihr Quellen angeben könnt. Meinungen habe ich zu Genüge gelesen und gehört.
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (10)
15.07.2015 um 18:26 Uhr
Trotzdem meine Meinung: Das zählt nicht zur BR-Arbeit.
Ich habe mich da immer auf § 77 Abs. 1 BetrVG berufen: ....Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen..... (trifft es vielleicht nicht ganz)
Angebote kommen reichlich im BR-Büro an - ich schicke sie immer weiter an die Personalabteilung.
15.07.2015 um 18:45 Uhr
Was spricht dagegen?
Ich denke, wenn ihr das tut, hat keiner einen Nachteil daraus. Die Rabatte gelten ja für alle Mitarbeiter gleichmäßig.
Ist sicherlich nicht die originäre Aufgabe des BR, da stimme ich gironimo zu, sehe das aber nicht als Grund, es nicht zu tun.
Bei uns im Betrieb kann das jeder MA machen. Der BR sammelt die Angebote und publiziert die dann. So kommen wir auf viele Rabatte aus allen möglichen Bereichen.
Verboten ist es nicht und Ihr könnt als BR Pluspunkte sammeln.
15.07.2015 um 18:57 Uhr
§ 37 (2) BetrVG !
15.07.2015 um 19:01 Uhr
Stehipp, dagegen spricht in jedem Fall eine Menge, wenn dies in der Arbeitszeit passiert. Denn dann profitiert immerhin mit dem AG eine Partei nicht.
15.07.2015 um 19:58 Uhr
@ Dampfkonstrukt
Hierbei handelt es sich definitiv NICHT um erforderliche BR-Arbeit, für die der AG bezahlt freistellen muss. Also muss der BR sein Engagement entweder als ehrenamtliches Freizeitvergnügen verbuchen oder aber mit dem AG reden.
Dem AG könnte es ggf. sogar recht sein, wenn er mit der Angelegenheit überhaupt nichts zu tun hat. Siehe Seite 3, 5. > http://www.wts.de/de/img/20150310_Heuser_L_LGP_Belegschaftsrabatte_Rabatte_von_Dritten.pdf
15.07.2015 um 20:13 Uhr
"Darf der Betriebsrat ohne vorherige Absprache mit der Geschäftsleitung einen solchen Rabatt aktiv verhandeln?"
hallo Kollegen - klar "darf" der BR das... warum auch nciht - er kann und darf aber keinerlei Gegenleistungen seines Arbeitgebers verhandeln - aber einseitig, warum nciht?
16.07.2015 um 13:13 Uhr
@ pickel
Ich stimme dir natürlich zu. Wenn man es während der Arbeitszeit macht, könnte der AG was dagegen haben. Hängt aber auch sicherlich mit dem jeweiligen Arbeitsumfeld zusammen. Wir haben regelmäßig direkten Kontakt zu verschiedenen Firmen. Das Thema Rabatte wird bei der normalen Kundenpflege angesprochen, wenn es gerade passt.
Unser AG findet das sogar gut. Fördert die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die Bindung zu unseren Kunden.
16.07.2015 um 15:42 Uhr
Zitat (stehipp): "Unser AG findet das sogar gut."
Wenn dem so ist, ist das ja in Ordnung. Aber wenn der AG keine Zustimmung ertielt hat, dann besser Finger weg.
16.07.2015 um 23:42 Uhr
Mal angenommen, ohn die Sache weiter zu durchleuchten, man folgt @Pjöööng´s rat. Der BR handelt für Externe MA einfach Rabatte aus bei Unternehmen mit die der AG des BR´s zusammen artbeitet. Ein Externer MA bestellt dadurch 10 Teile. Originalpreis 1000 € pro Stück. Rabattpreis eigentlich 750€- Externe MA erhält die Ware und Rechnung von 10.000€. Er Überweisst aber nur 7500 € mit verweiß auf den Rabatt den der BR ausgehandelt hatte. Was keiner wusste, der der Geschäftsführer mit dem der BR dem der BR den Rabatt ausgehandelt hat ist plötzlich verstorben und kommisarisch ist erst mal ein neuer auf dem Chefsessel, der von nix weiss. Hier sollte man sich Fragen ob ein BR überhaupt rechtlich solche Dinge aushandel darf, für Fremde Mitarbeiter. Wie verhält es sich hier bei Regressansprüchen? Ist vielleicht nicht sogar der AG des BR mit im Boot. Und was heisst es der BR macht es ausserhalb der Arbeitszeit? Machen die Leute aus dem BR das als Privatpersonen, oder handelt der BR im Rahmen von Überstunden, die vom AG in Freizeit ausgeglichen oder aber bezahlt werden? Wenn ja sind wir wieder bei dem offiziellen Charakter......und hier kann der BR nur für MA des eigenem Unternehmen tätig werden. Oder sagt mir jemand wo im BetrVG etwas anderes zu finden ist?
17.07.2015 um 13:26 Uhr
Zitat (DummerHund): "@Pjöööng´s rat."
Auch der dümmste Hund sollte hier erkennen können, dass ich keinen Rat gegeben habe.
Zitat (DummerHund): "Der BR handelt für Externe MA einfach Rabatte aus ..."
Davon war im Sachverhalt nicht die Rede!
Ansonsten gefällt mir Dein Beispiel aber außerordentlich gut. Es ist so wunderbar aus dem Leben gegriffen, man erkennt dass Du ein Mann der Praxis bist der täglich viele Stunden am Arbeitsgericht verbringt und von daher eine intime Kenntnis davon hat, was für Fälle tatgtäglich an den Arbeitsgerichten verhandelt werden. Chapeau!
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