Hallo Zusammen,

nehmen wir an, ich wär Betriebsratsvorsitzender in einem Betrieb mit ca 200 Mitarbeiter*innen. Als Gremium möchten wir unserem Kollegium etwas gutes tun. In Frage käme ein Rabatt bei einem Betrieb in der Nähe. Kolleg*innen könnten dort ein Produkt X mit 10% Rabatt erwerben.

Darf der Betriebsrat ohne vorherige Absprache mit der Geschäftsleitung einen solchen Rabatt aktiv verhandeln?

Ich habe zu diesem Thema einige Meinungsäußerungen im Internet gefunden, aber nur wenige handfeste Regelungen.

Diese Publikation des Bundesfinanzministeriums zeigt, dass Betriebsräte Rabatte aushandeln, sagt aber nicht, ob die das auch "auf eigene Faust" dürfen. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2015-01-20-steuerliche-behandlung-der-rabatte-die-arbeitnehmern-von-dritter-seite-eingeraeumt-werden.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bitte antwortet nur, wenn ihr Quellen angeben könnt. Meinungen habe ich zu Genüge gelesen und gehört.

Vielen Dank im Voraus