Erstellt am 17.08.2022 um 11:41 Uhr von celestro
Da wirst Du nichts finden, denn das ist einfach nur kompletter Unsinn.
Erstellt am 17.08.2022 um 11:41 Uhr von SabiKa89
Hallo Thüringer,
eine interessante Idee, aber leider ist das nicht so.
Vielmehr ist richtig, das ein Ersatzmitglied im Verhinderungsfall eines anderen Betriebsratsmitglied zu einem "normalen" Betriebsratsmitglied wird mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn kein Verhinderungsfall vorliegt, ist dieser Person faktisch gar kein Betriebsrat mehr.
Hat also dann z.B. auch kein Recht auf Akteneinsicht, auf Zutritt ins BR Büro, Zugriff auf Emails usw.
Erst wenn es wieder nachrückt erhält es diese Rechte wieder.
Woher kommt eigentlich diese Idee, das man 3 x etwas macht und dann automatisch an den Regel des BetrvG vorbei zu einem Betriebsratsmitglied wird ?
Erstellt am 17.08.2022 um 11:45 Uhr von der Thüringer
okay, dann haben wir wohl etwas missverstanden.
Trotzdem vielen Dank für die eindeutigen Antworten.
Erstellt am 17.08.2022 um 11:51 Uhr von relfe
ich finde die Idee gut, dann wird ja der BR laufend größer, immer nach 3x EBRM eingeladen ein BRM mehr.
Bei 2 Sitzungen pro Monat, sind das 8 zusätzliche BRM pro Jahr :-) (minimum)
und je größer das Gremium, je mehr EBRM muss man einladen
Erstellt am 17.08.2022 um 18:48 Uhr von ganther
3 Ecken gleich 1 Elfmeter....
Erstellt am 18.08.2022 um 17:53 Uhr von Muschelschubser
Wie sollte man das mit 9 BetrVG vereinbaren können? Solange niemand sein Amt niederlegt, wäre das eine Aufstockung des BR.