Gewähltes BR-Mitglied möchte nur Ersatzmitglied sein
Wenn ein Mitarbeiter genügend Stimmen hat um ein Amt als BR-Mitglied wahrzunehmen, er/sie aber arbeitsbedingt nur Ersatzmitglied sein möchte, kann er dann der Wahl annehmen, aber in der Position als Ersatzmitglied fungieren?
Community-Antworten (10)
14.12.2017 um 16:02 Uhr
GANZ KLAR: NEIN!!!!!! Entweder reguläres BRM oder Rücktritt vom Amt und dann ist man raus!
14.12.2017 um 19:32 Uhr
wobei es natürlich die Zwischenlösung gäbe ... Wahl annehmen (oder Frist zur Annahme verstreichen lassen) und nur dann zu Sitzugnen z.B. gehen, wenn es "passt".
Wobei arbeitsbedingt an der Stelle schon komisch ist. Denn man wird von der Arbeit ja freigestellt. Also kann das eigentlich kein Grund sein, das Amt nur als Ersatz haben zu wollen.
Zumal ... wenn während der Sommerferien z.B. 6 Wochen am Stück "Ersatzdienst" anliegen würde ... was würde das BRM dann machen ?
14.12.2017 um 20:04 Uhr
und nur dann zu Sitzugnen z.B. gehen, wenn es "passt". Das ist absolut keine Zwischenlösung, ungesetzlich und eine Amtspflichtverletzung.
17.12.2017 um 20:57 Uhr
So eine Amtspflichtverletzung kann den BR berechtigen, das BR-Mitglied vom Arbeitsgericht aus dem BR rauswerfen zu lassen. Ob er sich damit einen Gefallen tut, ist mMn eine andere Frage. Die Zurückhaltenden sind nicht immer die Schlechtesten.
Ein anderer und ebenfalls gesetzeswidriger Ansatz wäre, daß sich die Wahlvorstandsmitglieder - wenn bei der öffentlichen Auszählung keine allzu kritischen Zuschauer dabei sind - reinweg unabsichtlich bei dem betreffenden Kandidaten in der erforderlichen Weise verzählen. Wenn keine Anfechtung folgt, ist der Platz auf der Ersatzbank gesichert.
Empfehlen würde ich das aber nicht. Wenn man gar einen Kandidaten stimmenmäßig nach oben "zählt", womöglich noch gegen Bezahlung, ist man ganz schnell im Bereich der Strafbarkeit gem. § 119 Abs 1 Nr 1 BetrVG!
Rechtlich einwandfreie Möglichkeit zu einer abgespeckten Mitarbeit im BR wäre Verzicht auf das Mandat und dann z.B. Berufung in den Wirtschaftsausschuß oder in eine Einigungsstelle als Beisitzer.
18.12.2017 um 08:17 Uhr
er/sie aber arbeitsbedingt nur Ersatzmitglied sein möchte, Warum kandidieren solche Menschen überhaupt?
19.12.2017 um 10:09 Uhr
Na ja....kenne ich von Gemeinderatswahlen. Da will einer nur die Liste stützen und ganz hinten als Füllmaterial landen-und in Zeiten des kumulierens und panaschierens ist man auf einmal vornedran-mit der ganzen Arbeit und allen Konsequenzen.
22.12.2017 um 00:36 Uhr
Ja, und das läßt an eine weitere Möglichkeit denken, legal sich selber auf die Reservebank zu verbannen: statt Personenwahl eben Listenwahl abzuhalten und sich dann ganz unten auf der Liste mit den geringsten Chancen aufstellen zu lassen.
Gründe für so eine Zurückhaltung kann ich mir durchaus ein paar vorstellen:
Vielleicht will man dem BR die Mühen einer außerplanmäßigen Neuwahl ersparen, falls es eines Tages nicht genügend Nachrücker geben sollte? Oder man möchte - wenn schon keine praktische dann zumindest ideelle Solidarität zeigen? Oder nur langsam in die BR-Aufgaben reinwachsen, statt sich von ihnen überfahren zu lassen?
Es muß jeder selber entscheiden, wieviel er für den BR-Job opfern will: von seiner betrieblichen Arbeitszeit, oder - wenn der AG es mitmacht - auch von seiner privaten Freizeit (BR-Arbeit ist ggf ja auch in Überstunden möglich). Der eine macht seinen job 150-prozentig, der andere begnügt sich mit 25 %. Der BR muß da jedes seiner Mitglieder nehmen wie es ist. Und etwas Mitarbeit ist immer noch besser als überhaupt keine. Nicht jeder Wahlvorstand wird schließlich mit Kandidaturen zugeschüttet, daß man auf die 25-%-Leute problemlos verzichten könnte.
22.12.2017 um 08:32 Uhr
Ja, und das läßt an eine weitere Möglichkeit denken, legal sich selber auf die Reservebank zu verbannen Worum es in der Frage aber, zumindest nach meinem Verständnis, nicht ging: Gewähltes BR-Mitglied möchte nur Ersatzmitglied sein Grundsätzlich hast du mit deinem Vorschlag natürlich Recht. Aber, wenn ich mich aufstellen lasse, dann erkundige ich mich doch vorher, wer, wie, was, wieso, weshalb warum.............
25.12.2017 um 15:06 Uhr
Klar. Aber einem unerfahrenen Neuling wird man so einen Fehler auch nicht unbedingt allzusehr nachtragen müssen. Beim nächsten Mal ist er schlauer.
In der Regel hat die Wahrnehmung des BR-Amtes zwar Vorrang vor allen anderen Arbeitspflichten. Es gibt aber auch Ausnahmen. Natürlich kann eine Krankenschwester, die gerade bei einer sich länger als erwartet hinzhiehenden Operation assistiert, nicht einfach den Chirurgen mit dem Patienten allein lassen, weil eine BR-Stizung ansteht.
Welche Pflichten Vorrang haben, kann das BR-Mitglied ein Stück weit durchaus selber entschieden:
"Die Erfüllung von BRaufgaben hat auch keinen absoluten Vorrang vor der Arbeitspflicht (...). Liegt ein Interessenkonflikt zwischen Amts- und Arbeitspflicht vor, ist die Entscheidung des BRmitglieds nicht gerichtl. überprüfbar" (Erfurter Kommentar, § 25 BetrVG Rn 3)
27.12.2017 um 12:07 Uhr
Natürlich kann eine Krankenschwester, die gerade bei einer sich länger als erwartet hinzhiehenden Operation assistiert, nicht einfach den Chirurgen mit dem Patienten allein lassen, weil eine BR-Stizung ansteht. Einen regelmäßig stattfindenden Sitzungstermin vorausgesetzt, ist es auch für den Vorgesetzten einer OP Schwester möglich, eine Dienstplanung herauszugeben, die genau die von dir geschilderte Situation gar nicht erst eintreten lässt, es sei denn, unter dem OP Personal ist gerade eine EHEC Epidemie ausgebrochen, oder, es handelt sich um eine "außerordentliche" Sitzung.
*** ein Stück weit*** Tja, und da stellt sich dann die Frage, wie groß ist dieses Stück? Sehr oft stürzen doch die Vorgesetzten die BRM in diesen sog. "Interessenkonflikt" indem sie behaupten: "Du kannst nicht zur Sitzung gehen, wir brauchen dich hier." Bei befristeten Verträgen oder sonstigen prekären Situationen im Arbeitsleben, wie Bedrohung durch Outsourcing, Betriebsschließung etc. wird mir dieses Stück ehrlich gesagt zu groß.
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