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Belegschaft gegen Gründung eines Betriebsrates

H
Higgins
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Ich habe eine Frage hinsichtlich der Gründung eines Betriebsrates. In meiner Firma sind drei Personen der Ansicht, einen Betriebsrat zu benötigen. Die restlichen 37 Mitarbeiter ziehen eine alternative Lösung (Mitarbeitervertretung) vor. Dies ist sowohl für das Betriebsklima deutlich besser, wie auch hinsichtlich verschiedener anderer Dinge. Bisher funktionierte die Kommunikation zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung hervorragend und es gab keinerlei Reibungspunkte. Unruhe entsteht derzeit lediglich wegen dieser drei Personen. Hier sei jedoch bemerkt, dass die Unruhe nicht von der Unternehmensführung verursacht wird, sondern die restlichen Mitarbeiter diesen Betriebsrat einfach nicht möchten. Gibt es eine Möglichkeit, wie demokratisch ganz einfach, bsp. durch Abstimmung, statt eines Betriebsrates, die Belegschaft einfach für einen Mitarbeitervertretung entscheiden kann? Wenn ja, wo finde ich dahingehend die entsprechenden Paragraphen? Vielen Dank für die Hilfe.

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Community-Antworten (9)

N
nicoline

01.03.2014 um 16:49 Uhr

Higgins, das BetrVG sagt: § 1 Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Noch mal ganz deutlich: werden gewählt nicht können oder sollen sondern werden gewählt. Es ist zwar nicht strafbewährt, wenn nicht gewählt wird, aber, es ist eine eindeutige Aufforderung es zu machen. Das Gesetz sieht also keine demokratische Verhinderungsmöglichkeit vor. Was genau stellt ihr Euch denn unter einer von Belegschafts Gnaden eingesetzten Mitarbeitervertretung vor?

H
Higgins

01.03.2014 um 16:59 Uhr

Hallo und danke für die rasche Antwort!

"wird gewählt" bedeutet aber auch, wählt niemand, gibt`s keinen Betriebsrat. Zumindest sehe ich das so. Die Mitarbeitervertretung soll im Prinzip ähnliche Aufgaben wahrnehmen, wie der Betriebsrat auch, allerdings gibt es verschiedene Gründe, die für den weiteren Erfolg des Unternehmens ausschlaggebend sind, dass es vorteilhafter ist, wenn kein Betriebsrat als Betriebsrat, vorhanden ist. Die Gründung eines "offiziellen" Betriebsrats kann eventuell Arbeitsplätze gefährden.

N
nicoline

01.03.2014 um 17:13 Uhr

wählt niemand, gibt`s keinen Betriebsrat. Ich glaube, da irrst Du Dich, denn mindestens die drei werden ja vermutlich wählen und dann gibt es einen BR, durch 3 Stimmen gewählt.

allerdings gibt es verschiedene Gründe, die für den weiteren Erfolg des Unternehmens ausschlaggebend sind, dass es vorteilhafter ist, wenn kein Betriebsrat als Betriebsrat, vorhanden ist. Die Gründung eines "offiziellen" Betriebsrats kann eventuell Arbeitsplätze gefährden. Behauptet wer?

K
Kölner

01.03.2014 um 17:50 Uhr

Bei solchen Fragen und dann auch Antworten, neige ich dazu, zu behaupten, dass man keine Ahnung hat, was ein BR ist. ...und diese Idee mit der MAV... Da ist man dem AG sicher wieder auf dem Leim gegangen.

Noch was: Du fragst sowas in einem BR-Forum!

N
nicoline

01.03.2014 um 17:53 Uhr

und dann auch Antworten, neige ich dazu, zu behaupten, dass man keine Ahnung hat, was ein BR ist. ??????????

G
gironimo

01.03.2014 um 18:00 Uhr

Gute Frage nicoline. Wahrscheinlich hat ein partnerschaftliches Gespräch mit der Geschäftsleitung diese Meinung entstehen lassen.

Higgins:

Der BR ist lediglich zur Interessenvertretung der AN da und kann nicht in die Unternehmensleitung und den externen Aktivitäten eingreifen. So gesehen sind Befürchtungen in diese Richtung in jeder Hinsicht unbegründet.

Wenn Du lieber eine rechtlose Interessenvertretung bevorzugst als eine Interessenvertretung die auch entsprechende Rechte hat - obwohl die innerbetriebliche Aufgaben gleich zu sein scheinen - kann ich dies selbst in keiner Weise nachvollziehen.

Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesetze gelten auch in den Betrieben. Daher kann auch nicht per Abstimmung die Nichtgeltung von Gesetzen herbeigeführt werden.

Ihr solltet Euch doch noch einmal intensiv mit der Thematik befassen und nicht denen, die den ersten Schritt für eine gesetzeskonforme Interessenvertretung wagen, auch noch Steine in den Weg legen.

A
AbisZ

01.03.2014 um 18:25 Uhr

Ich kann nur aus persönlicher Erfahrung abraten eine solche Interessenvertretung zu wählen.

Und wenn ich schon höre ein Betriebsrat könnte Arbeitsplätze gefährden......

Bei euch wird schon mit der Angst gespielt. Und eure Interessenvertretung wird sich zum Polit-Clown machen.

N
nicoline

01.03.2014 um 19:01 Uhr

und dann gibt es einen BR, durch 3 Stimmen gewählt. Ich glaube, das hat Higgins völlig die Sprache verschlagen, hatte er doch noch Hoffnung, es verhindern zu können.

H
Hartmut

01.03.2014 um 20:30 Uhr

Hallo Higgins, mal ehrlich betrachtet sind wir Berufstätigen in Deutschland doch alles Menschen, die sich als gute Demokraten verstehen - aber den größten Teil des Tages nicht in einer Demokratie verbringen, sondern in einer Feudalherrschaft, genannt 'meine Firma'. Da wird - in aller Regel - eben nicht demokratisch entschieden, sondern vom Hofstaat, genannt Vorstand oder Geschäftsleitung, an abwärts. Und wehe, man sieht Dinge anders, oder leistet nicht genug!

Ein Betriebsrat ist eine geniale Sache. Er ist demokratisch legitimiert durch die BR-Wahlen. Er tagt demokratisch, entscheidet demokratisch. Und hat, sehr im Gegensatz zu sog. MA-Vertretungen, den (demokratischen!) Gesetzgeber hinter sich.

Wenn ich mir das alles vor Augen führe, dann hat der BR für mich eine andere Qualität als jede MAV. Eine ganz andere.

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