Erstellt am 14.02.2014 um 11:44 Uhr von Emmelmann
Klarer Fall von Briefwahl, wenn der Kollege am Tag der Wahl abwesend ist.
Erstellt am 14.02.2014 um 12:15 Uhr von rolfo
Der Kollege muss aber seine Wahlbewerbung schriftlich unter Angabe der Liste für die er kandidiert dem Wahlvorstand zusenden. Mit Unterschrift, im Original, kein Fax, kein Mail.
Erstellt am 14.02.2014 um 13:40 Uhr von Pjöööng
Zitat (rolfo):
"Der Kollege muss aber seine Wahlbewerbung schriftlich unter Angabe der Liste für die er kandidiert dem Wahlvorstand zusenden."
... seine Wahlbewerbung ... ? Nein, dafür ist definitiv der Listenvertreter zuständig. Möglicherweise denkst Du an die Zustimmungserklärung? Aber auch diese braucht vorrangig der Listenvertreter, dieser hat sie der Liste beizufügen.
... unter Angabe der Liste für die er kandidiert ...? Wo steht bitte, dass die Zustimmungserklärung ungültig ist, wenn dort nicht drauf steht, auf welche Liste sie sich bezieht?
... dem Wahlvorstand ...? Nein, dem Listenvertreter. Wobei der Wahlvorstand vermutlich diese direkt zugehende Zustimmungserklärung auch akzeptieren muss.