W.A.F. LogoSeminare

MA im Ausland

M
Maleivie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

im April wir in unserem Unternehmen der Betriebsrat gewählt. Ein aktuelles Mitglied, das sich auch wieder zur Wahl stellen möchte befindet sich längerfristig im Ausland. Gibt es die Möglichkeit einer Kandidatur für den Kollegen? Wenn ja, wie müssten wir in diesem Fall verfahren?

Danke und viele Grüße

2.14503

Community-Antworten (3)

E
Emmelmann

14.02.2014 um 12:44 Uhr

Klarer Fall von Briefwahl, wenn der Kollege am Tag der Wahl abwesend ist.

R
rolfo

14.02.2014 um 13:15 Uhr

Der Kollege muss aber seine Wahlbewerbung schriftlich unter Angabe der Liste für die er kandidiert dem Wahlvorstand zusenden. Mit Unterschrift, im Original, kein Fax, kein Mail.

P
Pjöööng

14.02.2014 um 14:40 Uhr

Zitat (rolfo): "Der Kollege muss aber seine Wahlbewerbung schriftlich unter Angabe der Liste für die er kandidiert dem Wahlvorstand zusenden."

... seine Wahlbewerbung ... ? Nein, dafür ist definitiv der Listenvertreter zuständig. Möglicherweise denkst Du an die Zustimmungserklärung? Aber auch diese braucht vorrangig der Listenvertreter, dieser hat sie der Liste beizufügen.

... unter Angabe der Liste für die er kandidiert ...? Wo steht bitte, dass die Zustimmungserklärung ungültig ist, wenn dort nicht drauf steht, auf welche Liste sie sich bezieht?

... dem Wahlvorstand ...? Nein, dem Listenvertreter. Wobei der Wahlvorstand vermutlich diese direkt zugehende Zustimmungserklärung auch akzeptieren muss.

Ihre Antwort