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Übersetzung der Wahlordnung und der Wahlausschreibung für ausländische MA

B
biggi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

muss der betriebsrat die wahlverordnung und das wahlausschreiben für ausländische mitarbeiter übersetzen lassen um sicherzustellen das diese kollegen alles richtig verstanden haben. meine kollegen meinen nein und ich bin der überzeugung das es gemacht werden muss. wir haben kollegen aus verschieden ländern die zwar deutsch sprechen aber mit dem verständnis von schwierigen texten ist es nicht so einfach.

Wenn es so ist, wo ist es schriftlich hinterlegt

4.08602

Community-Antworten (2)

H
Heini

17.03.2006 um 22:02 Uhr

BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 13.10.2004, 7 ABR 5/04

Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter

Leitsätze

§ 2 Abs 5 WO in der Fassung vom 11. Dezember 2001 (Juris BetrVGDV1WO), wonach der Wahlvorstand dafür Sorge tragen soll, dass ausländische Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, vor Einleitung der Betriebsratswahl über Wahlverfahren, Aufstellung der Wähler- und Vorschlagslisten, Wahlvorgang und Stimmabgabe in geeigneter Weise unterrichtet werden, ist eine wesentliche Vorschrift über das Wahlverfahren iSd § 19 Abs 1 BetrVG, deren Verletzung zur Anfechtung der darauf beruhenden Wahl berechtigt.

Das ganze Urteil guckst Du hier: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Datum=2004-10-13&nr=10200&anz=6&pos=1&Frame=2

F
Fayence

17.03.2006 um 22:53 Uhr

Entsprechende Übersetzungen in vielen Sprachen findest Du hier:

http://www.dgb.de/themen/themen_a_z/abiszdb/abisz_search?kwd=Betriebsratswahl&showsingle=1

P.S. Frage am Rande. Was hat der Betriebsrat mit der Wahlordnung etc. pp. zu tun??? Für die korrekte Durchführung der Wahl wird meines Wissens ein Wahlvorstand bestellt. Dieser hat und sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich schulen zu lassen!

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