Ich habe einen Fall, womit ich noch nicht zu tun hatte. Betrifft den Arbeitsschutz
Es geht darum, dass ein leitender Angestellter sich selbst während seiner Arbeit wissentlich in Lebensgefahr gebracht hat. Er wurde vom dabei Anwesenden Betriebsleiter, der über ihn steht, angewiesen, dies zu unterlassen. Das hat er erstmal so angenommen, zumindest solange wie der Betriebsleiter anwesend war. Als er es dann 1-2 Std. später nicht mehr anwesend war, hat der AN wieder genau so gearbeitet, dass er sich selbst in Lebensgefahr gebracht hat. Er hat so weitergearbeitet bis zum Schluss und es ist ihm nichts passiert.
Der Betriebsrat wurde informiert und hat dem Arbeitgeber ein "du du du" mitgegeben. Das wars aber auch. Der AG antwortete wohl nur, dass er den leitenden AN nicht kündigen kann, weil er keinen Ersatz hätte und "solange wie der leitende AN das nicht von seinen Mitarbeitern, die ihm unterstellt sind, verlangt hat, ist das auch ok".
m. E. ist das aber kein Grund die Situation gänzlich zu ignorieren. Es wird kein Einzelfall bleiben, sondern die Arbeit, die dort verrichtet wurde, wird regelmäßig durchgeführt (2-3x im Monat), sodass die Situation immer wieder auftreten kann.
Ist da, wenn schon nicht gekündigt werden will, eine Abmahnung drin? Sollte ja zumindest auch ein Zeichen ggü. anderen Kollegen gesetzt werden, dass das nicht geduldet wird/werden darf.