Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu wahlberechtigten Mitarbeitern:
Unser Management kam auf die Idee, dass bei der anstehenden BR-Wahl entweder die Leiharbeiterin, die die Elternzeitvertretung für eine Kollegin übernommen hat, oder die Kollegin selbst wählen kann, nicht aber beide gleichzeitig, weil es faktisch nur eine Stelle ist.
Ich halte das für einen ausgemachten Schmarrn, wollte mich aber rückversichern, dass es diesbezüglich nicht doch irgendwo eine Klausel gibt.

Vielen Dank für Euer Feedback!