W.A.F. LogoSeminare

WAHLEN!!! dürfen diese Personen Wählen?

W
WAHLVO
Nov 2016 bearbeitet

Hi,

folgender Fall:

Inhaber hat 2 Firmen(unabhängig)gehören nicht zusammen gesetzlich.

Eine Firma ist Saisonbezogen und hat über den Sommer 3 Monate geschlossen.

In dieser Zeit werden diese MA(ca.7 MA) in unserer Firma beschäftigt, gehen danach(max 3 Monate) aber wieder in den anderen Betrieb wo sie herkamen.

Diese sind jetzt seit 2 Wochen bei uns.

Morgen wird gewählt.

Frage:

  1. Dürfen diese Personen jetzt auch wählen oder nicht?

Wir denken Nein sind uns aber nicht sicher.

Danke und Gruß

1.35305

Community-Antworten (5)

L
Lurchi

14.05.2014 um 13:26 Uhr

Stehen sie in der Wählerliste? Sind sie länger als 6 Monate beschäftigt? Beantwortet? Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht ;-)

W
WAHLVO

14.05.2014 um 13:33 Uhr

Nein sie wurden nicht mit in die Wählerliste aufgenommen...

Perso sagt auch die gehören eigentlich auch nicht zu uns.

Werden noch von der anderen Firma bezahlt aber da die grad keine Arbeit haben hat man sie zu uns geschickt, da die andere Firma ja auch unserm chef gehört..

Drum sind wir grad ein bisschen überfragt weil nichts wirklich greifbares da ist.

Und diese Personen sind seit 2 Wochen da und bleiben auch nur insgesamt 2,5 Monate

R
rolfo

14.05.2014 um 14:38 Uhr

@ lurchi du siehst den Wald auch nicht. Wo steht dass die MA erst 6 Monate beschäftigt sein müssen um wählen zu dürfen? Du verwechselst hier etwas, nach 6 Monaten dürfen sie auch gewählt werden. Ich glaube nicht dass die 2 Mitarbeiter von der anderen Firma bezahlt werden, sondern von eurer Firma. Ich würde sie mit auf die Wählerliste nehmen, die Perso sagt eigentlich gehören sie nicht zu euch. Was heißt eigentlich?

L
Lurchi

14.05.2014 um 16:02 Uhr

Das kann aber nach hinten los gehen. Einfach in die Wählerliste und alles ist o.k. ist wohl zu einfach. Geht man davon aus, dass diese MA wie Leiharbeiter zu behandeln sind, so sollen diese mindestens 3 Monate eingesetzt sein. Ist dies nicht der Fall... ......also ich würde sie raus lassen. Es gibt keine offizielle Meldung der GF, vermutlich ist nicht einmal eine Anhörung des BR gelaufen. Offiziell gehören diese MA vermutlich nicht zu eurer Firma....

R
rolfo

14.05.2014 um 17:17 Uhr

Wenn sie auf die Wählerliste genommen werden muss der Arbeitgeber beweisen dass sie nicht dazu gehören, Leiharbeiter ? Wo bleibt die Leiharbeiterüberlassung, auch da müsste ja der BR gehört werden.

Ihre Antwort