Wem darf der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen ohne Aufforderung zusenden ?
Darf der Wahlvorstand die Briefwahlunterlagen an folgende Personengruppen unaufgefordert zusenden ?
Kolleginnen und Kollegen
- in Mutterschutz
- in Elternzeit
- in Schichtbetrieben
- im Außendienst
- seit langem wegen Krankheit an der Arbeit gehindert ?
Danke und Gruß
Community-Antworten (12)
23.01.2014 um 14:35 Uhr
Da geht es weniger um dürfen, mehr ums müssen. Und müssen muss er beim Außendienst, wenn er am Wahltag nicht in der Firma ist. Alle anderen können die Wahlunterlagen anfordern, dann muss der Wahlvorstand auch bei denen.
23.01.2014 um 15:25 Uhr
bei dem von mir geposteten Link könnte man annehmen, daß ein zuviel raus schicken die Wahl anfechtbar machen könnte.
Mitarbeiter im Schichtdienst sind ja in "normaler Arbeit" und beispielsweise "normal" anwesend. Darf man diesen Leuten die Unterlagen also einfach zuschicken ? Laut Link NEIN ...
Sofern es ein "zuviel" nicht gibt, bräuchte man ja keine Sorge haben.
23.01.2014 um 15:39 Uhr
Was sollen Schichtarbeiter mit den Briefwahlunterlagen? Die kommen ganz einfach an die Urne und geben ihre Stimme ab. Also ein klares NEIN.
23.01.2014 um 17:04 Uhr
Man kann eigentlich nur sagen: Es kommt darauf an.
Das ist eine Ermessensfrage des Wahlvorstands, der darüber beschließen kann, dass bestimmte AN-Gruppen die Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen, die nicht im Betrieb sind, wenn gewählt wird. Schichtarbeiter, die zur Wahlzeit frei haben - da würde ich davon ausgehen, dass dies noch im Rahmen des Möglichkeit liegt. Eine Alternative wäre ja, dass Ihr auch in den einzelnen Schichtzeiten ein Wahllokal öffnet. Das dürfte eine Frage sein, wie viele denn davon betroffen sind.
Wichtiger ist eher, dass auch diesem Personenkreis die Möglichkeit eingeräumt wird, dass sie trotzdem direkt wählen können.
Außendienstler - klar das geht.
Und ich kann dir sagen, was wir schon immer machen: Elternzeitler schicken wir die Unterlagen auch zu, wenn sie nicht während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten.
23.01.2014 um 20:37 Uhr
Grrrr...
Auf der rechtlich SICHEREN Seite ist der WV nur dann, wenn er die schriftlichen Wahlunterlagen nur den AN unaufgefordert zuschickt, die aufgrund der EIGENART IHRES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES nicht im Betrieb anwesend sind. Das sind nach herrschender Rechtsprechung AN im Außendienst; AN die in Heimarbeit beschäftigt sind; AN die in weit(er) entfernten Betriebsteilen beschäftigt sind.
AN, die Schichtdienst leisten, fallen definitiv NICHT unter diesen Personenkreis! Diesen AN darf der WV Briefwahlunterlagen NICHT unaufgefordert zusenden. Diese AN MÜSSEN selbst aktiv werden, so sie am Wahltag nicht im Betrieb sein werden.
24.01.2014 um 08:20 Uhr
Wo ist das Problem mit zwei Wahldurchgängen? Wir sind auch ein Schichtbetrieb, da wird dann von 12:00 Uhr bis 15:30 Uhr gewählt, danach wird die Urne verschlossen und versiegelt in einem Büro abgestellt, das verschlossen ist und die Schlüssel dazu hat nur der Wahlvorstand und in der Nachtschicht wird von 21:30 bis 00:00 Uhr gewählt.
So kann man alle Schicht abdecken und bekommt keine Probleme. Die Auszählung der Stimmen findet dann um Mitternacht statt.
25.01.2014 um 12:35 Uhr
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Wo das Problem liegt, z.B. 2 Wahldurchgänge zu machen weiß ich nicht.
Ich habe den Wahlvorstand auf meine Bedenken hingewiesen und er hat sich wohl nochmal erkundigt. Die Antwort ist quasi, daß alles seine Ordnung hat. Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob das nur ein Ergebnis interner Beratung ist, oder ein Anwalt gefragt wurde. Und vor allem, wie die Fragestellung lautete. Jedenfalls werden wohl die Briefwahlunterlagen an alle Schichtler automatisch versand.
Aber das ist nicht das einzige Problem. Schon seit Ewigkeiten gibt es bei uns Personenwahl. Im Moment sieht es auch wieder danach aus. Soweit noch kein Problem.
Allerdings hat der BR-Vorsitzende die Wahlvorschlagsliste erstellt. Zunächst alle derzeitigen BR-Mitglieder ganz oben. Dann alle Personen der letzten Wahl entsprechend der Menge Ihrer gewonnenen Stimmen dahinter. Und zu guter Letzt alle weiteren Personen, von denen bekannt war sie würden kandidieren wollen in alphabetischer Reihenfolge dahinter.
Diese Liste wurde noch vor dem "Startschuß" angelegt und alle Leute haben als Unterstützer unterschrieben. Nun liegt die Liste aus, damit innerhalb der Frist sich noch alle entragen können, die sich ebenfalls aufstellen wollen.
Soweit ich das verstanden habe, ist diese althergebrachte Praktik aber nicht in Ordnung, da keine weiteren Personen mehr zugefügt werden dürfen, ohne das alle anderen einverstanden sind, oder ?
25.01.2014 um 21:10 Uhr
Es liegt ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren vor, § 19 Abs. 1 BetrVG, wenn der Wahlvorstand unter Missachtung der Vorgaben des § 24 WO 2001 generell für alle Wahlberechtigten die schriftliche Stimmabgabe anordnet und unterschiedslos auch Betriebsteile, die im Stadtgebiet nur wenige km vom Hauptbetrieb entfernt liegen, als räumlich weit entfernt i. S. d. § 24 Abs. 3 WO 2001 behandelt und außerdem -----Schichtdienstleistende---- und Arbeitnehmer, die ihre Arbeit am Hauptbetrieb aufnehmen und beenden unterschiedslos als solche behandelt, die nach der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses im Zeitpunkt der Wahl voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, § 24 Abs. 2 WO 2001. (amtlicher Leitsatz)
26.01.2014 um 17:20 Uhr
Vielen Dank ! Werde nochmal versuchen, Überzeugungsarbeit zu leisten.
Ansonsten bleibt aber, daß die Wahlvorschlagsliste vermutlich ungültig geworden ist, weil nach Sammeln der Unterstützungsunterschriften selbge noch geändert wurde, bzw. jeder der möchte sich draufschreiben kann.
28.01.2014 um 22:13 Uhr
So ... passende Antwort ist da:
Hallo XYZ,
nu lasset mal gut sein. Ersten habe ich keine Lust mit den beiden anderen am Wahltag über 24h alle 3 Schichten zu bedienen und zweitens rutscht das langsam in's theoretisieren ab. Bitte vergiß nicht das wir nicht freigestellt sind und wir, insbesondere Frau XXX, die ganze Arbeit, zusätzlich zum normalen Arbeitsablauf erledigen müssen. Nein Firma ZYX stellt mir dafür nicht genug Zeit zur Verfügung, obwohl sie es müssten . . .
Ich denke damit ist klar, daß der Wahlvorstand (auch wenn nur 1 von 3en überhaupt eine Antwort schickt), nicht für Hilfe von außen "empfänglich" ist.
28.01.2014 um 23:00 Uhr
hmmmm.. "Ersten habe ich keine Lust mit den beiden anderen am Wahltag über 24h alle 3 Schichten zu bedienen..."
wofür gibt das Gesetz dann Wahlhelfer zur Verfügung?
"... zweitens rutscht das langsam in"s theoretisieren ab."
interessant...sind wir nicht angehalten die Theorie, also den Gesetzestext, mit leben zu erfüllen?
"Bitte vergiß nicht das wir nicht freigestellt sind und wir, insbesondere Frau XXX, die ganze Arbeit, zusätzlich zum normalen Arbeitsablauf erledigen müssen."
Das sieht der Gesetzgeber dann wohl doch ein wenig anders... hmmm, ist wohl zuvie verlangt, auch mal das BetrVG zu lesen...
"Nein Firma ZYX stellt mir dafür nicht genug Zeit zur Verfügung, obwohl sie es müssten . . ." das solltest du durchaus ändern...
"Ich denke damit ist klar, daß der Wahlvorstand (auch wenn nur 1 von 3en überhaupt eine Antwort schickt), nicht für Hilfe von außen "empfänglich" ist."
wenn ich das verstehen würde, würd ich jetzt vermutlich ausflippen ;-)
28.01.2014 um 23:03 Uhr
So, ich stelle hier jetzt ne neue These auf... der WV muß eventuell das Wahlausschreiben zuschicken, aber nciht von sich aus einfach nur mal so die Wahlunterlagen (sprich Stimmtzettel für Briefwahl uw) den Kolleginnen und kollegen zukommen lassen...
Verwandte Themen
Wann Briefwahlunterlagen öffnen
ÄlterHallo Leute, wir haben im Wahlvorstand eine heftige Diskussion. Es geht um den Zeitpunkt der Öffnung der Briefwahlunterlagen. Im der WO steht ja "Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe .....(§ 26
Stimmabgabe am Wahltag trotz beantragter Briefwahlunterlagen
ÄlterHallo, wir haben ein Problem mit der Durchführung der Briefwahl. In unserer Wahlschulung wurde erzählt, dass Briefwähler das Recht haben, am Tag der Stimmabgabe auch persönlich Ihre Stimme im Wahlbü
Betriebsratswahl 2018
ÄlterHallo zusammen, folgende Frage: Darf man bei der BR Wahl, trotz erhaltener Briefwahlunterlagen, vor Ort wählen, wenn man die zugeschickten Briefwahlunterlagen nicht dabei hat? Folgendes habe ich be
proaktiv BR-Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstandsvorsitzenden per Vollmacht
ÄlterDarf der BR-Wahlvorstandsvorsitzende dem Mitarbeiter durch Unterschrift einer durch ihn (als BWV) erstellten Vollmacht die Briefwahlunterlagen proaktiv anbieten, dann persönlich dem MA vorbeibringen u
Übereichen von Briefwahlunterlagen ohne Frankierung
ÄlterHallo zusammen, ich hätte eine frage bezüglich der Übergabe von Briefwahlunterlagen vom Wahlvorstand an Briefwähler, die die Unterlagen zur Briefwahl angefordert haben. Um unnötiges Porto zu sparen w