Erstellt am 03.05.2005 um 13:55 Uhr von Frank B.
Wenn das Seminar in einem Bundesland stattfindet, wo dies kein Feiertag ist, hast du Pesch!
Zumindest aber steht dir der normale Arbeitslohn ohne Zuschläge zu.
Erstellt am 03.05.2005 um 14:16 Uhr von Claudia
Fronleichnam ist ein kath. Feiertag und das Seminar findet im tiefsten Bayern statt. Und wie sieht da die Rechtslage dann aus?
Erstellt am 03.05.2005 um 15:57 Uhr von Rollie
Hier könnte man vielleicht zu geteilter Auffassung gelangen.
Wenn Du als Betriebsrat hingehst, könnte man der Auffassung folgen, das als Ehrenamtstätigkeit vielleicht kein Zuschlag fällig wäre, andererseits darfst Du als Betriebsrat auch nicht anderen Mitarbeitern gegenüber benachteiligt werden.
Vielleicht weiß der Dozent eine Antwort drauf, frag ihn mal, ob er einen Feiertagszuschlag erhält :-)
Erstellt am 07.05.2005 um 00:51 Uhr von otto
Guten Abend, Claudia! Zu Ihrer Frage kann ich nur sagen: Entscheidend ist nicht, wo Ihr Seminar stattfindet, sondern der Sitz Ihrer Firma. Wäre am Firmensitz auch Feiertag, könnten Sie eine entsprechende Bezahlung plus Zuschläge verlangen. Ist das nicht der Fall, tut es mir leid. Dann wird nur die Arbeitszeit ohne Zuschläge bezahlt.