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BR-Seminar an einem Feiertag

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claudia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! Ich werde am 26.05.05 (Fronleichnam) auf einem BR-Seminar der WAF sein. Auf die Frage ob ich die Arbeitszeit + Feiertagszuschläge dann vom Arbeitgeber bezahlt bekomme, hat mein BR-Vorsitzender nur geantwortet das das mein persönliches Pech ist wenn das Seminar über einen Feiertag geht. Ich bin der Meinung das mir die Zeit zusteht. Wer kennt sich da aus und kann mir Infos geben oder eine Gesetzestextstelle nennen, wo das geregelt ist? Danke für Eure Infos.

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Community-Antworten (4)

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Frank B.

03.05.2005 um 15:55 Uhr

Wenn das Seminar in einem Bundesland stattfindet, wo dies kein Feiertag ist, hast du Pesch! Zumindest aber steht dir der normale Arbeitslohn ohne Zuschläge zu.

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claudia

03.05.2005 um 16:16 Uhr

Fronleichnam ist ein kath. Feiertag und das Seminar findet im tiefsten Bayern statt. Und wie sieht da die Rechtslage dann aus?

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Rollie

03.05.2005 um 17:57 Uhr

Hier könnte man vielleicht zu geteilter Auffassung gelangen.

Wenn Du als Betriebsrat hingehst, könnte man der Auffassung folgen, das als Ehrenamtstätigkeit vielleicht kein Zuschlag fällig wäre, andererseits darfst Du als Betriebsrat auch nicht anderen Mitarbeitern gegenüber benachteiligt werden.

Vielleicht weiß der Dozent eine Antwort drauf, frag ihn mal, ob er einen Feiertagszuschlag erhält :-)

O
otto

07.05.2005 um 02:51 Uhr

Guten Abend, Claudia! Zu Ihrer Frage kann ich nur sagen: Entscheidend ist nicht, wo Ihr Seminar stattfindet, sondern der Sitz Ihrer Firma. Wäre am Firmensitz auch Feiertag, könnten Sie eine entsprechende Bezahlung plus Zuschläge verlangen. Ist das nicht der Fall, tut es mir leid. Dann wird nur die Arbeitszeit ohne Zuschläge bezahlt.

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