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Wieviele Stimmen habe ich

W
Walsumer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Wir haben heute Wahlen bei uns auf der Arbeit, wir sind insgesamt 101 Mitarbeiter. Wieviele Stimmen kann ich bei der Wahl abgeben, und muß nicht ein ich sag mal Aufsichtsperson von Verdi dabei sein oder so, weil traue den Wahlvorstandt nicht über den weg.

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Community-Antworten (6)

T
Tanzbär

15.05.2013 um 15:22 Uhr

  1. Stimmenanzahl bitte dem Wahlaushängen entnehmen. Bei Listenwahl 1 Stimme, bei Persönlichkeitswahl maximal entsprechend der Stärke des zu wählenden Betriebsrates.
  2. Aufsichtspersonen? Wozu? Die Wahl ist öffentlich.
  3. Wem Du traust oder nicht, ist unerheblich.
P
pillepalleTR

15.05.2013 um 15:50 Uhr

Korrektur zu dem Punkt 2 von Tanzbär: Die Stimmauszählung(!) ist betriebs(!)öffentlich! - die Stimmabgabe dagegen hoffentlich nicht!

Im eigenen Interesse sollte der WV auch dafür sorgen, dass dieses Recht auf Anwesenheit bei der Auszählung von der Belegschaft wahrgenommen wird/werden kann.

E
ersthelfender

15.05.2013 um 15:59 Uhr

Leider ist die Auszählung aber "Privatvergnügen", d.H. in der Zeit ausstempeln... :(

P
pillepalleTR

15.05.2013 um 16:18 Uhr

Sehr guter Hinweis, ersthelfender!

siehe auch: LAG Schleswig-Holstein,Urteilv.26.7.1989,3Sa228/89

T
Tanzbär

15.05.2013 um 16:38 Uhr

Ich schrieb, dass die Wahl öffentlich ist. Also, Urlaub nehmen, einen Liegestuhl im Wahllokal aufstellen, Kasten Bier dazu und lass den Wahlvorstand nicht aus den Augen!

;-))

G
gironimo

15.05.2013 um 18:27 Uhr

Wenn man dem Wahlvorstand als Kandidat nicht traut, sollte man selbst bei der Auszählung dabei sein. Hier würde ich - wegen des eindeutigen Interesses des Kandidaten - auch nicht davon ausgehen, dass für die Zeit kein Entgelt zu zahlen ist.

(Siehe auch Kommentare zur Wahlordnung des BetrVG z.B. Däubler oder Fitting)

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