Erstellt am 28.02.2006 um 13:19 Uhr von norbert
jeder Wahlberechtigte hat dann 5 Stimmen, entsprechend der dann gültigen Größe des BR.
Erstellt am 28.02.2006 um 14:20 Uhr von betriebsrat
Das geht nach meiner Auffassung nicht (ihr könnt nich von vorgeschriebenen 7 Sitzen auf 5 gehen) !
Christof Zutt
Erstellt am 28.02.2006 um 20:58 Uhr von w-j-l
Ihr könnt!
Sinngemäße Anwendung des §11 BetrVG ist zulässig.
Das zugehörige BAG-Urteil ist zwar von 1958, aber mir ist nicht bekannt, dass BAG-Urteile ein Verfallsdatum hätten. Ich halte das sogar für interessant, dass sich die Rechtsprechung hier seit 48 Jahren nicht bewegen musste, wie in vielen anderen Fällen!! Scheint also nicht so falsch zu sein.
..... und jeder Wähler hat 5 Stimmen, wie norbert es feststellte.
Gruesse
w-j-l