Lieber BR-Kollegen,

wir haben einen, wenn auch nicht eskalierenden, Fall.

Sachverhalt:

Die stv. Vorsitzende, welche offizielle durch den BR beauftragt wurde, zwecks Verhinderung des Vorsitzenden, teilte dem Arbeitgeber vorab einen Beschluss mit. Es kam hier zu einem Austausch mit dem AG.

Die stv. Vorsitzende notierte, im Nachgang, die Inhalte in einem Protokoll, welches den Beteiligten des Treffens und dem BR gesendet wurde. Dieses Protokoll versendete die Vorsitzende vom privaten Email-Account mit dem Hinweis, dass Ergänzungen vom DG dem Betriebsrat mitgeteilt werden sollen. Sie zeichnete die private Mail nicht als stv. Vorsitzende.

Der AG fordert nun die stv. Vorsitzende auf, solche Schreiben nur vom BR. Account zu versenden. Eine Regelungsabrede diesbezüglich gibt es nicht!

Die Frage nun, kann der AG dies erwarten und hat sich die stv. Vorsitzende falsch Verhalten?

Die stv. Vorsitzende vertritt hier eine andere Ansicht. Sie argumentiert, dass hier mit der privaten Mail keine Erklärung im Name des BR abgegeben wurde. Das Protokoll sei durch sie als Zeuge als Beleg eingereicht worden, damit der BR informiert wird über den Austausch. Sie meinte, dass sie es unterlassen habe, als Erklärungsbote aufzutreten, da dieses Protokoll nicht im Auftrag des BR erstellt wurde und sie dieses Protokoll im eigenem Namen verfasst und versendet habe. Sie stellte dann noch die rhetorische Frage, welche Absendeadresse bei postalischen Versand verwendet werden würde. Anzumerken ist, dass die stv. Vorsitzende zu 100% freigestellt ist und vom HO arbeitet.

Vielen Dank vorab.