Akkord und Verteilzeiten
Hallo, einige Ma. bei uns arbeiten im Zeitakkord. Meine Frage: Müssen die persönlichen Verteilzeiten über die ganze Arbeitszeit, oder können sie auch nach dem letzten Arbeitszyklus genommen werden ??
Community-Antworten (2)
10.04.2013 um 11:56 Uhr
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Worum geht es hier? Welche Verteilzeit meinst Du? Kannst Du etwas konkreter fragen. Und sage doch auch noch etwas darüber, ob bei Euch eine BV zum Zeitakkord besteht und/oder ein Tarif gilt.
11.04.2013 um 11:57 Uhr
Die Verteilzeiten (egal ob sachlich oder persönlich) müssen überhaupt nicht (in Anspruch) genommen werden! Einen Zeitpunkt dafür gibt es schon gar nicht.
Im Akkord wird ja eine Netto-Zeitaufnahme für die auszuführenden Arbeiten gemacht und diese effektiv zeitanteilig dem Grundlohn gleichgesetzt (Minutenfaktor). Würde jetzt ein AN irgendetwas anderes als Arbeiten machen (sei es aufs Klo gehen oder sich ein Werkzeug besorgen), würde er die Vorgabezeit nicht mehr erreichen und entsprechend weniger verdienen. Deshalb gibt es eben persönliche (für menschliche Bedürfnisse) und sachliche (für Arbeitsbezogenes) Verteilzeiten (aka: Akkordzuschlag), die der reinen Netto-Zeit zugeschlagen werden und damit den erzielbaren Lohn erhöhen (anstelle über die Berechnung von Verteilzeiten kann auch einfach ein % Zuschlag zum Lohn berechnet werden), und die i.d.R. mit dem BR abzustimmen sind. Eben dadurch, dass ein AN diese NICHT in Anspruch nimmt (z.B. indem er seine Arbeit so gut organisiert, dass er nicht wegen jedem Werkzeug einzeln läuft, bzw. indem er keine langen/häufigen Kaffeepausen macht) arbeitet er mehr und verdient deshalb auch mehr. Die Nichtinanspruchnahme der Verteilzeiten macht i.d.R. einen wesentlichen Anteil zum Mehrverdienst eines Akkordlers aus.
Die Verteilzeiten dürfen auf keinen Fall mit den Ruhepausen verwechselt werden! Letztere müssen zur vorgesehenen (feststehenden) Zeit von den AN gemacht werden und dürfen eben nicht durchgearbeitet werden um noch mehr zu verdienen!
Die Verteilzeiten verkürzen auch auf keinen Fall die tägliche Arbeitszeit. Die Variante, sie tagsüber nicht in Anspruch zu nehmen und dann abends eine halbe Stunde vor Feierabend den Betrieb zu verlassen, nimmt der AG i.d.R. übel. Sie "Abzusitzen" indem man sich noch eine halbe Stunde in die Kantine setzt wäre evtl. denkbar, aber der AN schneidet sich ins eigene Fleisch, könnte er in der Zeit doch auch einfach noch ein paar Euro verdienen.
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