Erstellt am 05.03.2013 um 14:25 Uhr von arkalus
Wenn die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder ihn nicht Ab- und einen neien BRV wählt, dann bleibt er im Amt, bis der BR neu gewählt wird.
Erstellt am 07.03.2013 um 08:59 Uhr von Niemand
wenn er für sein Amt mehr Zeit benötigt als in den 4 Stunden zu machen ist, verdient er halt etwas mehr. Es ist ein Ehrenamt und er muss halt seine Aufgaben erledigen.
(3) Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten.