Hallo,
wir führen eine Neuwahl durch.
Frage: sind Langzeitkranke wahlberechtigt?
Ich denke ja, denn MA in Elternzeit werden im Gesetz ausdrücklich erwähnt - Langzeitkranke leider nicht.
Ich hatte eine kleine Diskussrunde mit unserem Proku - weil ich diesen MA die Möglichkeit der Briefwahl einräumen will, bzw. sie überhaupt informieren, dass eine Neuwahl ansteht. "Sind ja alles zusätzliche Kosten."
Danke für Eure Antworten.