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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleiche Stimmenanzahl bei Betriebsratswahl...

S
Seminare
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten Betriebsratswahlen und konnten 5 Mitglieder wählen., mit dem Ergebniss das 3 Personen feststehen und 3 Personen die gleiche Stimmenanzahl haben... Wie wird entschieden welche 2 Personen noch in den Betriebsrat kommen ?? Herzlichen Dank...

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Community-Antworten (5)

W
wahlvst

12.07.2012 um 17:49 Uhr

Blick ins Gesetz und WO schafft hier ganz schnell Klarheit. Dort findet man dann LOSENTSCHEID!!

Aber richtig machen, denn sonst kann die Wahl angefochten werden. Also Streichholzziehen geht nicht.

Es müssen übrigens auch die Ersatzmitglieder festgestellt werden. Habe dort welche gleiche Stimmenzahl so ist auch dort SOFORT der Losentscheid durchzuführen.

Erst dann ist die Wahl abgeschöossen!!

§15 WO: Verteilung der Betriebsratssitze auf die Vorschlagslisten http://www.betriebsratswahlen.de/index_wahl_3_recht.html

Der Losentscheid idt auch zwingend, man kann sich also nicht einigen. Wenn einer den Losentscheid nicht möchte, müsste er die Annahme der Wahl ablehnen. Es geht also nicht, dass einer sagt ich verzichte und werde dann Ersatzmitglied. Denn das wäre gegen das Wählervotum.

G
gironimo

12.07.2012 um 17:49 Uhr

Wenn die Quote des Minderheitengeschlechts mit den ersten 3 bereits stimmt, wird gelost.

W
wahlvst

12.07.2012 um 18:05 Uhr

gironimo

stimmt aber auch nur bedingt.

Denn klar Minderheitengeschlecht muss beachtet werden. Unabhängig von der Lospflicht. Denn gelost werden muss, auch wenn diese beiden an dei Minderheit gehen und diese dann ggf sogar weniger Stimmen hätten.

Dann müsste der Losentscheid für die Reihung der EBRM erfolgen.

Fazit, Losentscheid in jedem Fall nur ggf, die Frage für BRM oder EBRM ;-))

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rkoch

12.07.2012 um 19:07 Uhr

@wahlvst

Den Losentscheid könnte man sich dann sparen, da der eine verbleibende Kandidat dann zwangsläufig den ersten Nachrücker stellt. Aber eben nur dann, wenn genau zwei Sitze dem Minderheitengeschlecht zustehen und zwei Kandidaten von den drei Stimmgleichen aus dem Minderheitengeschlecht stammen. Bischen zu viel des Zufalls. Aber da der Losentscheid vorgeschrieben ist würde ich ihn selbst in diesem Fall durchführen. Ist wohl kaum zu viel der Arbeit, oder?

W
wahlvst

12.07.2012 um 19:24 Uhr

rkoch

Losentscheid ist wirklich kein Aufwand, daher diesen in jedem Fall machen, dann hat man Klarheit der Reihung und dann kann man die Zurordnung auch ggf unter Beachtung der Minderheit machen.

Was halt immer wieder vergessen wird, leider, ist die Tatsache, dass der Losentscheid auch gleich sofern erforderlich zu erfolgen hat, auch betreffend gleicher Stimmenanzahl der EBRM.

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