Betriebsratswahl
Darf der amtierende Betriebsrat für die geplante neue Betriebsratswahl den Wahlvorstand bestimmen oder muß der Wahlvorstand von den wahlberechtigten Mitarbeitern gewählt werden?
Community-Antworten (1)
02.04.2014 um 17:51 Uhr
Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden
so steht es jedenfalls im § 16 BetrVG.
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