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Betriebsratswahl

B
bergrath
Nov 2016 bearbeitet

Darf der amtierende Betriebsrat für die geplante neue Betriebsratswahl den Wahlvorstand bestimmen oder muß der Wahlvorstand von den wahlberechtigten Mitarbeitern gewählt werden?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

02.04.2014 um 17:51 Uhr

Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden

so steht es jedenfalls im § 16 BetrVG.

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