Erstellt am 13.04.2012 um 10:22 Uhr von peanuts
http://www.betriebsrat.com/betriebsratssoftware-wahlhelfer-downloads
Ein WV sollte aber trotzdem in der Lage sein, die Sitzverteilung nach D’Hondt selber berechnen zu können. Außerdem befreit kein elektronischer Wahlhelfer von der Pflicht, das Ergebnis auf Richtigkeit prüfen zu müssen. Vor allem, wenn das Geschlecht der Minderheit im ersten Schritt nicht in ausreichender Anzahl vertreten wäre.