Erstellt am 25.03.2013 um 08:46 Uhr von Kulum
§7 BetrVG
Die zählen inzwischen sogar zur Betriebsgröße
Erstellt am 25.03.2013 um 09:00 Uhr von Lotte
Hallo kulum,
ab 101 Stammbeschäftigte
Enrico,
sie dürfen wählen, wenn sie vorraussichtlich länger als drei Monate bei Euch im Einsatz sind, aber wählbar sind sie nicht.
LG Lotte
Erstellt am 25.03.2013 um 09:27 Uhr von Kulum
Hi Lotte,
was ist ab 101 Stammbeschäftigten?
Erstellt am 25.03.2013 um 09:34 Uhr von BRVLH
@Kulum
schau mal u.a. hier:
http://www.otz.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Auch-viele-Leiharbeitnehmer-fuehren-zu-groesserem-Betriebsrat-387763361
"Unternehmen können nicht mehr durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern den Betriebsrat klein halten. Denn bei der Bestimmung der Größe des Betriebsrats zählen zumindest in Betrieben ab 101 Arbeitnehmern die Leiharbeitnehmer mit,...."
Erstellt am 25.03.2013 um 10:07 Uhr von Kulum
Das seh ich anders, aber darüber müssen wir nicht streiten.
Eine andere Seite (http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/leiharbeitnehmer-und-die-betriebsratswahl-im-entleiherbetrieb-359505) spricht zum Beispiel nur davon, dass es ab 101 AN nicht mehr auf die Wahlberechtigung der LAN ankommt.
Ich bleibe bei meiner ersten Antwort und behaupte - die zählen mit, auch unter 101 AN
Edit
http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_7-ABR-6911_Leiharbeitnehmer-muessen-bei-Bestimmung-der-Betriebsgroesse-beruecksichtigt-werden.news15424.htm
Auch diese Seite kommt im letzten Satz zu meinem Schluss
Hi Lotte
Da nur 7 Antworten zugelassen sind antworte ich in meiner eigenen Antwort
Doch, ich beziehe mich auf das BAG Urteil. Und da bin ich eben der Meinung, das LAN inzwischenzu Betriebsgröße gehören. Und ich für meinen Teil bin der Meinung, dass dies auch bei weniger als 101 AN gilt.
Erstellt am 25.03.2013 um 10:17 Uhr von Lotte
Hallo kulum,
und worauf bezog sich dann Dein "inzwischen"? Ich kann ja Deine Meinung durchaus nachvollziehen, verstehe aber nicht, wieso Du dann von "inzwischen" sprichst, wenn Du nicht das kürzlich ergangene BAG Urteil meintest ;-)
Erstellt am 25.03.2013 um 16:51 Uhr von gironimo
allein die Formulierung "zumindest in Betrieben ab 101 Arbeitnehmern" sagt doch schon, dass 101 keine absolute Grenze ist.
Ich teile da die Auffassung von Kulum