Erstellt am 19.04.2022 um 14:34 Uhr von wdliss
BetrVG § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
"Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstniedrigeren Betriebsgröße zugrunde zu legen."
Die "ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern" beträgt bei euch 5 somit ist §11 nicht anzuwenden. D.h. es muß ein 5er-Betriebrat gewählt werden.
Erstellt am 19.04.2022 um 15:01 Uhr von FranKManN
Hallo wdliss,
Danke für Deine Antwort, dann werde ich mich beim Wahlvorstand mal zu Wort melden!
Wie ist das dann eigentlich wenn einer der Fälle, wie vom Wahlvorstand beschrieben, eintrifft?
Ist der Betriebsrat dann tatsächlich direkt "weg" und muss neu gewählt werden?
Erstellt am 19.04.2022 um 15:10 Uhr von Dummerhund
wdliss hat Recht.
Und ja, es müsste dann neu gewählt werden.
Erstellt am 19.04.2022 um 15:13 Uhr von celestro
"Ist der Betriebsrat dann tatsächlich direkt "weg" und muss neu gewählt werden?"
Ja ... aber deswegen darf man trotzdem die Regeln nicht so anwenden, wie sie einem in den Kram passen. ;-)))
Erstellt am 19.04.2022 um 15:27 Uhr von nicht brauchen
Hallo!
Calestro .... nene weg ist er nicht und er ist noch voll handlungsfähig bis zur Neuwahl.
Es müssen 5 gewählt werden, wenn 5 zur Verfügung stehen und die Anzahl der BR Mitglieder laut Tabelle 5 sein müssen. Nur wenn weniger zur Verfügung stehen kann man auf die nächstkleinere Größe gehen (schlimmstenfalls bis 1 BR).
Falls jetzt einer die Wahl nicht annimmt oder kündigt oder..... dann müssen Neuwahlen her.
Der BR besteht aber weiter und ist auch noch voll handlungsfähig (bis zur Neuwahl)!
Erstellt am 19.04.2022 um 15:36 Uhr von FranKManN
"Der BR besteht aber weiter und ist auch noch voll handlungsfähig (bis zur Neuwahl)!"
Da hab ich noch eine Frage dazu:
Gesetz dem Fall einer der 5 nimmt die Wahl nicht an dann würde der noch bestehende Betriebsrat so lange "im Dienst" bleiben bis ein neuer Betriebsrat gewählt wurde oder kommt der Neu gewählte, nur aus 4 Mitgliedern bestehende Betriebsrat "in Amt und Würden" bis er durch einen dann nochmal neu gewählten Betriebsrat ersetzt wird?
Scheint sehr kompliziert zu sein das ganze?! *am Kopf kratz*
Erstellt am 19.04.2022 um 15:41 Uhr von FranKManN
Und ja, da kommt dann doch noch eine Frage:
Wie schnell muss der Betriebsrat bei einem solchen Fall neu gewählt werden?
Ich meine, wenn da schon die erste Wahl mangels "Bewerber" scheitert?
Kann doch schlecht laufend neu gewählt werden?
Erstellt am 19.04.2022 um 15:47 Uhr von Dummerhund
Wie schon geschrieben müssten "unverzüglich" Neuwahlen statt finden.. Das 4er Gremium (sollte einer von den 5 die Wahl nicht annehmen oder zurück treten) bliebe so lange im Amt bis ein neuer BR gewählt ist.
Der WV muss aber erneut eine Wahl mit 5 Mitgliedern aus schreiben, denn es kann ja sein das sich jetzt doch jemand anderes sich noch aufstellen lässt. Lassen sich nicht genug Mitstreiter finden muss der WV die Wahl eines 3 BR´s ausschreiben..
Erstellt am 19.04.2022 um 15:58 Uhr von celestro
"Lassen sich nicht genug Mitstreiter finden muss der WV die Wahl eines 3 BR´s ausschreiben.."
Du meinst vermutlich, der WV müsste die Wahlvorschläge veröffentlichen und dabei bekannt machen, das nun ein 3er BR gewählt wird.
"nene weg ist er nicht und er ist noch voll handlungsfähig bis zur Neuwahl."
Das "weg" stand in Anführungszeichen. Daher habe ich es nicht als >weg< angesehen.
Erstellt am 19.04.2022 um 16:00 Uhr von Dummerhund
"Du meinst vermutlich, der WV müsste die Wahlvorschläge veröffentlichen und dabei bekannt machen, das nun ein 3er BR gewählt wird."
So ist es korrekt.
Erstellt am 19.04.2022 um 16:02 Uhr von Relfe
"Kann doch schlecht laufend neu gewählt werden?"
kann passieren, vor allem wenn wieder dieselben 5 kandidieren und derselbe Spaßvogel die Wahl wieder nicht annimmt.
Erstellt am 20.04.2022 um 09:08 Uhr von EDDFBR
Es kann auch gutgehen. Wir haben fast eine komplette Amtsperiode mit einem 5er BR ohne Nachrücker durchgebracht. Dann hatt dummerweise eine BR letzten Oktober gekündigt, und dann mussten wir knapp vorzeitig wählen.
Erstellt am 20.04.2022 um 11:04 Uhr von FranKManN
Danke für all eure Antworten :)
Ich fasse zusammen:
Wenn laut Mitarbeiteranzahl ein BR aus 5 Personen bestehen muss, dann muss der BR auch aus diesen 5 bestehen, selbst wenn es insgesamt nur 5 Kandidaten gibt. Ausgenommen einer der Bewerber bekommt keine Stimme, was eher selten bis gar nicht eintreffen wird.
Nimmt nun einer der Kandidaten die Wahl nicht an oder verlässt einer der Mitglieder den BR bleibt dieser zwar bestehen, muss aber umgehend per Neuwahl durch ein vollständiges Gremium, wieder bestehend aus 5 Kandidaten, ersetzt werden.
Somit entsteht ein Kreislauf der jedes mal von vorne beginnt wenn einer der 5 die Wahl nicht annimmt bzw. sein Amt nieder legt?
Ernsthaft?
Der Wahlvorstand hat keine Möglichkeit das zu umgehen in dem er direkt fest legt das sich der BR, Aufgrund der Ereignisse der vorherigen Wahlen, aus einem 3er Gremium zusammen setzt, auch dann wenn sich jedes mal 5 Kandidaten finden sollten.
@EDDFBR
"Es kann auch gutgehen."
Naja, unter uns ernsthaften Kandidaten befindet sich tatsächlich Einer der nicht weiß worauf er sich einlässt.
Er wurde "sozusagen" von seinen Kollegen dazu "belabert" sich aufstellen zu lassen.
Ihn sehen wir tatsächlich als extremen Wackelkandidaten an.
Erstellt am 20.04.2022 um 11:06 Uhr von moreno
Ernsthaft?....Ja so ist es :-)
Erstellt am 20.04.2022 um 11:36 Uhr von FranKManN
"Ernsthaft?....Ja so ist es :-)"
Hatte schon mal jemand von Euch so einen Fall?
Ist doch Wahnsinn °°
Erstellt am 20.04.2022 um 11:41 Uhr von celestro
"Naja, unter uns ernsthaften Kandidaten befindet sich tatsächlich Einer der nicht weiß worauf er sich einlässt.
Er wurde "sozusagen" von seinen Kollegen dazu "belabert" sich aufstellen zu lassen.
Ihn sehen wir tatsächlich als extremen Wackelkandidaten an."
Dann wird jetzt gewählt und wenn er (nach 3 Wochen) zurücktritt halt nochmal. Da wird er sich dann hoffentlich nicht mehr "melden" und dann gibt es (wenn sich die 4 Personen wieder "melden") einen 3er BR.
Ausweg: Der Kollege bekommt keine Stimme / er teilt dem WV mit, das er die Wahl trotz Stimme nicht annimmt
Dann wird §11 BetrVG angewandt und es gibt direkt einen 3er BR. Ernsthaft!
Erstellt am 20.04.2022 um 11:45 Uhr von Relfe
"Naja, unter uns ernsthaften Kandidaten befindet sich tatsächlich Einer der nicht weiß worauf er sich einlässt.
Er wurde "sozusagen" von seinen Kollegen dazu "belabert" sich aufstellen zu lassen. "
TIPP !!!!!!!!
hört auf den Typen zu belabern, dann habt ihr nur 4 Kandidaten und es wird ein 3er-BR gewählt.
NUR wenn ausreichend Kandidaten zur Verügung stehen (bei euch 5 oder mehr) wird auch ein 5er-BR gewählt, wenn nur 4 Kandidaten zur Verfügung stehen ein 3er-BR
dann hättet ihr auch noch einen EBRM
Erstellt am 20.04.2022 um 11:59 Uhr von FranKManN
@celestro
"Ausweg: Der Kollege bekommt keine Stimme / er teilt dem WV mit, das er die Wahl trotz Stimme nicht annimmt"
"Dann wird §11 BetrVG angewandt und es gibt direkt einen 3er BR. Ernsthaft!"
Das widerspricht aber dem was mir hier auch geschrieben wurde:
Sollte ein Kandidat die Wahl nicht annehmen müsste der BR mit 4 Personen gegründet werden und der Wahlvorstand eine neue Wahl einleiten.
Deiner Aussage nach kann der Wahlvorstand in dem Fall entscheiden einen 3er BR zu Gründen statt Neuwahlen zu starten?
Erstellt am 20.04.2022 um 12:00 Uhr von FranKManN
@Relfe
"TIPP !!!!!!!!
hört auf den Typen zu belabern, dann habt ihr nur 4 Kandidaten und es wird ein 3er-BR gewählt."
Guter Tipp, ich Glaube nur nicht dass das die Kollegen seiner Abteilung interessiert ;)
Erstellt am 20.04.2022 um 12:06 Uhr von Relfe
dann tritt einer der anderen 4 nicht wieder an und ihr habt wieder einen 3er-BR plus 1x EBRM.
oder um es mit Albert E. zu sagen:
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim alten zu lassen und zu hoffen, dass sich etwas ändert.“
Erstellt am 20.04.2022 um 12:07 Uhr von celestro
"Deiner Aussage nach kann der Wahlvorstand in dem Fall entscheiden einen 3er BR zu Gründen statt Neuwahlen zu starten?"
Ich würde es nicht "entscheiden" nennen. Denn der WV hat das nicht zu entscheiden. Es ist eine Anwendung des Gesetzes. Bekommt der Kollege keine Stimme (also nicht mal seine eigene ... sollte selten vorkommen), oder der Kollege innerhalb der 3-Tages-Frist die Wahl ablehnen, dann würde §11 BetrVG "ziehen" und es würde ein kleineres Gremium gegründet werden.
ABER ... bekommt der Kollege mindestens 1 Stimme und lehnt die Wahl nicht ab ... und tritt vom Amt nach 3 Wochen zurück, dann gibt es Neuwahlen. Der WV kann aber nicht entscheiden, dass der Kollege ein Wackelkandidat ist und deshalb die Entscheidung treffen, direkt auf einen 3er BR zu gehen.
Hoffe jetzt ist alles klar geworden und Sorry, dass das nicht direkt deutlich gemacht wurde.
P.S. Die Aussagen Eures WV sind dahingehend falsch, dass der BR nicht gegründet werden könnte. Es gibt (siehe oben) die Gefahr einer sehr schnellen Neuwahl. Aber das ist halt so.
Erstellt am 20.04.2022 um 12:44 Uhr von FranKManN
".... oder der Kollege innerhalb der 3-Tages-Frist die Wahl ablehnen, dann würde §11 BetrVG "ziehen" und es würde ein kleineres Gremium gegründet werden."
Dann gibt es ja doch noch Hoffnung :)
Danke für all eure Antworten, ich warte jetzt einfach mal ab was nach der Wahl passiert ^^