Vorschlagslisten... hab ich es richtig verstanden? Hilfe!
Hallo,
ich habe Fragen zu den Vorschlagslisten, das ich einfach nicht vestehe... Die BR-Wahl findet am 10.5. statt. Morgen, also 24.3. sollte das Wahlausschreiben ausgehängt werden, weil die Frist am 26.3. endet. Ab Morgen beginnt also die 2-wöchige Frist für die Wahlvorschläge und Einsprüche gegen die Wählerliste(die hängt schon seit dem 12.3.). Ab Morgen müssen also die Kollegen eigenständig untereinander Vorschlagslisten fertigen und dann mir(Wahlvorstand) übergeben, richtig? Da 5 Betriebsratmitglieder gewählt werden, müssen dann 5 wahlberechtigte auf den Vorschlagslisten aufgeführt sein, auch richtig!? Diese 5, sprich diese Vorschlagsliste benötigt dann Stützunterschriften. Bei mehreren eingereichten Vorschlagslisten werden dann am 10.5. bei der BR-Wahl nur diese Listen mit jeweils 5 Bewerbern gewählt. Sollte ich nur eine Vorschlagsliste bekommen, werden die Personen direkt gewählt und die ersten 5 mit den meisten Stimmen(unter berücksichtigung des Geschlechts) bilden dann den Betriebsrat. Hab ich das so richtig verstanden? Bitte ernsthaft um Hilfe... ich werde sonst nicht wirklich Schlau aus den vielen Texten...
Kann ich nicht einfach eine Tabelle aufhängen wo sich jeder Handschriftlich selbst eintragen kann??
Community-Antworten (6)
23.03.2010 um 18:31 Uhr
cinar, erstaunlich, dass Du Dich als WV erst jetzt um das korrekte Wahlverfahren bemühst. reichlich spät.
An Deiner Stelle würde ich schleunigst mit der GL eine Vereinbarung zum vereinfachen Wahlverfahren gemäß § 14a Abs.5 BetrVG treffen.
Dann hast Du es einfacher, weil Du dann in jedem Falle Persönlichkeitswahl hast, und alle Wahlvorschläge alfabetisch auf einen Wahlvorschlag schreiben kannst.
23.03.2010 um 18:38 Uhr
Danke für die Antwort.
Ich weiss ja das ich spät dran bin... der Betrieb platzt Auslastungsmäßig förmlich aus allen Nähten und ausser mir würde es niemand machen... Liege ich denn aber so wie oben beschrieben trotzdem richtig oder nicht?
23.03.2010 um 18:43 Uhr
Die Listen müssen nicht unbedingt genau 5 Kandidaten haben. Es wäre anzustreben, dass sie doppelt so viele haben (um genügend Ersatzmitglieder zu haben), aber es können auch weniger als 5 sein.
Aber der Hinweis auf das vereinfachte Wahlverfahren ist trotzdem wichtig.
23.03.2010 um 21:43 Uhr
Alles klar. Dann werde ich es so machen.
Muss ich das Schreiben an die GL unbedingt schriftlich in Papierform verfassen oder genügt auch eine Email, dessen Antwort/Bestätigung ich auch per Email bekommen könnte? Ich habe in der WAF Software zwar ein Vordruck gefunden, aber zu diesem Punkt ob unbedingt in Papierform oder nicht, finde ich leider nichts.
24.03.2010 um 10:24 Uhr
zu diesem Punkt ob unbedingt in Papierform oder nicht, finde ich leider nichts.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert auch hier die Rechtsfindung erheblich: §14a (5) BetrVG: "In Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren."
Hier ist keine Schriftform velangt. Also reicht der Austausch entsprechender Emails.
24.03.2010 um 18:56 Uhr
@Petrus
Ich kenne den Gesetzestext. Trotzdem frage ich lieber nach, weil es ja auch vielleicht irgendwelche Urteile geben könnte wo es anders gesehen wird. Niemand ist allwissend. Denn es gibt ja bekanntlich keine dummen Fragen...
Die GL hat übrigens dem vereinfachten Verfahren zugestimmt.
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