Erstellt am 10.10.2011 um 10:07 Uhr von petrus
Siehe §§23(3), 87(2), 101, 119, 121 BetrVG
Erstellt am 10.10.2011 um 10:23 Uhr von DerAlteHeini
Paddy
Wird der BR nicht vom Arbeitgeber entsprechend seiner Rechte beteiligt, muss er eben gezwungen werden. Dazu benötigt der BR aber Mitglieder mit Rückrad.
Um den AG zu disziplinieren eignen sich besonders gut Verstöße gegen § 87 BetrVG.
Der BR wartet darauf, dass der AG die Mitbestimmungsrechte des BR nicht beachtet und mahnt den AG entsprechend ab. In dieser Abmahnung wird auch auf Verstöße aus der Vergangenheit hingewiesen. Verletzt der AG nun noch einmal die Rechte des BR, fasst der BR einen entsprechenden Beschluss und setzt seine Rechte mit Hilfe des Arbeitsgerichts durch. Die Abmahnung mit der der AG abgemahnt wurde dient dem BR als Beweis, dass Verstöße des Arbeitgebers gegen die Rechte des BR üblich sind.
Hierfür sollte dieser BR aber ein RA konsultieren.