Erstellt am 21.02.2022 um 15:10 Uhr von celestro
Der WV sollte schnellstmöglich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Edit: Moment? ... Mit "bei allen anderen ist es umgekehrt" meinst Du die anderen Kandidaten, oder die Stimmzettel?
Wenn bei einem Kandidaten die Reihenfolge falsch ist, dürfte es ggf. egal sein, sofern die Person klar erkennbar ist. Aber zur Sicherheit ... siehe oben. ;-)
Erstellt am 21.02.2022 um 17:18 Uhr von R.Staunlich
Der Fehler ist passiert und lässt sich nicht mehr korrigieren. Jeder Versuch einer Korrektur würde zu weiteren Fehlerquellen führen, die zudem auch erheblich problematischer sein dürften.
Aufgabe des Wahlvorstandes ist es, die Wahl zu organisieren und durchzuführen. Ihr könnt jetzt gar nicht mehr anders, als weiter zu machen.
Ob deshalb jemand die Wahl anficht, steht in den Sternen. Und wenn dem so ist, dann ist es so. Und wie das Verfahren dann ausgeht? Man wird sehen...
Ein Anwalt wird Euch hier im Moment auch nichts hilfriches sagen können, denke ich.
Erstellt am 21.02.2022 um 17:32 Uhr von celestro