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Bezahlung der An- und Abreise zu einem Seminar

R
regro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute.... Ein MA Fährt zu einem 1 tägigen Weiterbildungs-Seminar, das weiter entfernt ist als sein Arbeitsplatz. Der MA betseht auf die Bezahlung der Fahrzeit zzgl. der Seminar dauer. also... 4 stunden Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) + 8 Stunden Seminar. nun meine Frage:_ Hat er ein Anrecht darauf?

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Community-Antworten (4)

W
Widder

11.11.2010 um 16:18 Uhr

Der MA hat kein Anrecht darauf von seinem AG zu verlangen, vorsätzlich gegen das ARbZG zu verstoßen.

U
urpilscontainer

11.11.2010 um 16:34 Uhr

Das ist wohl auch abhängig von den tarifvertraglichen Bestimmungen. Bei uns heißt es dort etwa, dass Fahrzeit keine Arbeitszeit ist. Wir haben eine betriebliche Regelung verhandelt nach der die Fahrzeit zum Teil als ARbeitszeit anerkannt wird.

W
wahlvst

11.11.2010 um 19:36 Uhr

Widder

das hat erst einmal nichts mit dem ArbZG zu tun. Es kommt hier auf bestehende Regelung betreffemd DR im Betrieb an. Weiter auf die Frage wie kam er zum Seminar. Denn Reisezeiten bequem im Zug zählen eigentlich nicht als Arbeitszeit es sein er hätte während der Fahrt gearbeitet/ arbeiten müssen z.B. Unterlagen bearbeiten, als Fahrer eines Pkw schon. Als Beifahrer nicht. Wobei bei dem Thema Pkw es noch darauf ankommt, hat er es auf Anordnung des AG genutzt.

Letzlich erfolgen Anreisen zu Schulungen eigentlich immer während der Arbeitszeit auch wenn dadurch dann ggf. eine Übernachtung erforferlich ist.

Es gibt zu diesem Thema reichlich Urteile. Man muss also nur im Web suchen/suchen wollen,

W
Widder

12.11.2010 um 16:25 Uhr

@wahlvst

Wenn es eine DR -Regelung oder TV gibt, könntest du evtl. recht haben. Wenn diese aber besagt, das Reisezeit Arbeitszeit ist, betrifft aber trotzdem das ArbZG, > 10 Stunden Arbeitszeit. Was in dieser Zeit getan wird oder nicht, ist etwas ganz anderes. In diesem Falle wäre eine Anreise am Vortag, innerhalb des Arbeitszeitrahmens von 10 Stunden, und eine Übernachtung nötig. Dann erfolgt das Seminar mit 8 Stunden und die Rückreise mit 2 Stunden, also alles innerhalb des ArbZG... "Denn Reisezeiten bequem im Zug zählen eigentlich nicht als Arbeitszeit es sein er hätte während der Fahrt gearbeitet/ arbeiten müssen z.B. Unterlagen bearbeiten, als Fahrer eines Pkw schon. Als Beifahrer nicht". Ist das deine Interpretation von Dienstreisen?? Wenn nicht, nenne bitte die Quelle....

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