Hallo Leute....
Ein MA Fährt zu einem 1 tägigen Weiterbildungs-Seminar, das weiter entfernt ist als sein Arbeitsplatz.
Der MA betseht auf die Bezahlung der Fahrzeit zzgl. der Seminar dauer.
also... 4 stunden Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) + 8 Stunden Seminar.
nun meine Frage:_ Hat er ein Anrecht darauf?