W.A.F. LogoSeminare

Seminare am Samstag ohne Bezahlung

S
sonni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, unsere Geschäftsleitung hat sechs Seminare angesetzt, wovon vier Termine davon an einem Samstag stattfinden sollen. Die Geschäftsleitung hat vor, die Seminarzeit weder durch Geld noch durch Zeit auszugleichen. Sie gehen davon aus, dass die MA "freiwillig" an diesen Seminaren teilnehmen. Normalerweise ist der BR bei Samstagsarbeit mit im Boot. Wir gehen aber davon aus, dass sie unsere Zustimmung gar nicht erst einholen, weil sie sich auf den Standpunkt stellen, dass die MA´s ja "freiwillig" teilnehmen möchten. Was können wir tun, damit unsere MA´s nicht "umsonst" arbeiten müssen und wie können wir argumentieren? Danke für Eure Hilfe

1.755015

Community-Antworten (15)

S
sueton

03.05.2010 um 20:00 Uhr

Hallo Sonni! Die Frage kam mir so bekannt vor und richtig:Am 19.04. hast Du sie schon einmal ins Forum gestellt.An der Rechtslage hat sich seitdem nichts geändert,also sind die 3 Antworten auch noch gültig.Schau' mal nach.:-)))

S
sonni

03.05.2010 um 21:43 Uhr

Hallo Sueton, Du hast Recht, die Frage ist ähnlich. Unser Problem ist, dass wir nicht wissen, was wir machen sollen, wenn die uns nicht nach unserer Zustimmung fragen. Wie können wir argumentieren, wenn wir z.B. zum Arbeitgeber gehen und sagen, wir haben der Samstagsarbeit nicht zugestimmt und daher darf diese nicht ausgeführt werden. Der AG sagt, wieso, die wollen das doch, die machen das doch freiwillig. Was haben wir dann für eine Handhabe? Auf welchen Gesetzestext können wir uns berufen? Der AG "erwartet" von den MA, dass sie freiwillig und somit ohne Bezahlung am Seminar teilnehmen. Danke nochmal für die Mühe!;-))) Wir sind, glaube ich, einfach nicht rigoros genug.

S
sonni

03.05.2010 um 21:48 Uhr

Und was passiert eigentlich, wenn der BR der Samstagsarbeit nicht zustimmt, der AG aber mit den MA´s spricht und die alle sagen, ja natürlich nehmen wir freiwillig teil und verzichten auf die Bezahlung. Die haben leider alle Angst vor irgendwelchen Sanktionen, wenn sie sich gegen den AG stellen.

R
rainerw

03.05.2010 um 22:09 Uhr

Die Sanktionen setzt der BR. Will der AG es gegen euren Willen durchziehen, dann erwirkt ihr eine einstweilige Verfügung, die die Sache untersagt. Auch wenn die MA ja sagen. Wenn der BR sagt nein, dann gilt das für alle.

M
Mainpower

03.05.2010 um 22:33 Uhr

@rainerw

wie ist es wenn die AN zustimmen am Seminar ohne Bezahlung teilzunehmen? Es ist doch dann Freizeit und da kann doch jeder AN machen was er will. Auch an einem Seminar teilnehmen. Da ist doch dann auch der BR aussenvor. Oder? Ging mir gerade so durch den Kopf.

S
sueton

03.05.2010 um 22:41 Uhr

Hallo zusammen! Es wäre vielleicht aufschlussreich,zu wissen,wo diese Seminare stattfinden.Auf dem Firmengelände z.B.?

@sonni.Ich hoffe,Du hast die Antworten nicht begrenzt.

S
sonni

04.05.2010 um 01:14 Uhr

Die Seminare finden in einem Hotel statt, dass sich nicht auf dem Firmengelände befindet. Das Hotel wurde dafür extra angemietet. Obwohl der Großteil der MA aus dem gleichen Ort kommt, wo das Seminar stattfindet, sollen die MA sogar dort übernachten. Dafür ist Geld da, aber um die Arbeitszeit zu bezahlen nicht, oder was?

R
rainerw

04.05.2010 um 01:42 Uhr

@mainpower Die Geschäftsleitung hat sechs Seminare angesetzt.......Ma sollen dort übernachten........ und die GL geht davon aus das die MA freiwillig teilnehmen. Da muß ich ja wohl nix mehr zu sagen. Die Seminare sind gebucht- wie auch das die Zimmer. Und dann noch gleich für alle AN. Meinst Du da tatsächlich das ein AG so viele Euros auf Verdacht locker macht. Hier versucht jemand ein Direktionsrecht zu behaupten das gar nicht da ist. Das Persönlichkeitsrecht will ich da ja noch nicht mal so unbedingt ins Spiel bringen. Obwohl, durchlesen kann man es sich ja mal. So kann das nicht funktionieren. Auch die GEW oder Rechtsanwalt können hier Rat geben.

R
ridgeback

04.05.2010 um 01:55 Uhr

..man könnte auch über § 97 BetrVG nachdenken.

R
rainerw

04.05.2010 um 02:02 Uhr

ridgeback, der Hammer hat den Nagelgetroffen. Nur will der AG hier mit der Zange kommen und das umgehen.

R
ridgeback

04.05.2010 um 02:05 Uhr

rainerw, da gibt es doch eine schöne STELLE die man anrufen kann.

P
peters

04.05.2010 um 02:08 Uhr

Jetzt musst du aber noch verraten, in welchem Telefonbuch die steht. ;-)

R
rainerw

04.05.2010 um 02:11 Uhr

ridgeback OBI ? Nee im ernst, ein erfahrener BR würde die Einigungsstelle anrufen. ( Und unsre GL hsst dieses Wort so)

Ich sag nun mal Nächtle

R
ridgeback

04.05.2010 um 02:21 Uhr

peters, hot-line :-)

rainerw, wollte das böse Wort nicht nennen. ;-) Gut Nacht.

S
sonni

05.05.2010 um 01:07 Uhr

Vielen Dank für Eure vielen Antworten. Morgen ist BR-Wahl. Danach schlagen wir zu. Werden einen RA zu Rate ziehen. Nochmal danke für Eure Mühe. Liebe Grüße und gute Nacht, Sonni

Ihre Antwort