1/60-Regelung
Hallo, vor ca. 7 Jahren ging es unserer Firma finanziell sehr schlecht. Um dagegen zu steuern wurden Kollegen entlassen, Lohnkürzungen vorgenommen, Urlaubstage von 30 auf 25 reduziert und das Weihnachtsgeld ( falls eins gab ) auf 50% gekürzt und das wurde nochmal um 1/60 pro Krankheitstag verringert. Nun hat sich unsere Fa. in den letzten Jahren, nach dieser tiefen Krise wieder gut erholt. Da unsere Fa. keinen Verband angeschlossen ist, führt bei uns der BR Verhandlungen um Lohnerhöhungen, Urlaubstage konnten auf 27 Tage erhöht werden und über das Weihnachtsgeld wird verhandelt, um wie viel mehr als 50% wir bekommen. Was uns aber jetzt noch ein riesiger Dorn im Auge ist, das ist die 1/60-Regelung. Das heißt also, dass es heuer genauso wieder einen AN, wie letztes Jahr trifft, weil sie länger als zwei Monate krank waren. Unsere Fa. hat 26 Mitarbeiter und wir haben vor kurzem erfahren, dass es für Firmen bis 30 Beschäftigte eine Umlage gibt. Dies gibt es nach meinem Wissen seit drei Jahren. Davor gab es diese Umlage bis 20 Beschäftigte. Das Fatale ist aber, dass der Arbeitgeber aber das Recht zu dieser 1/60-Regelung hat. Nun liebe BR-Kollegen bitte ich euch um ein paar Tipps, wie wir diese Regelung ein für allemal aus der Welt schaffen könnten. Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (6)
22.10.2010 um 13:47 Uhr
Hi Ikarus, tja was soll man darauf antworten. Ich würde Euch raten mit der GF über die Rücknahme dieser Klausel zu verhandeln. Wenn er sie nicht ganz rausnehmen will, dann wenigstens über eine Absenkung diskutieren. Es ist beim verhandeln wie immer ein nehmen und ein geben. Unterbreitet gegenargumente zu dieser Klausel und macht sie dem Chef schmackhaft.
Gruß Jazzman
22.10.2010 um 13:52 Uhr
Ein Betriebsrat kann keine Lohnverhandlungen führen und schon gar keine Tarife aushandeln.
22.10.2010 um 15:07 Uhr
@ niemand, wenn ein Arbeitgeber keinen Verband angehört kann er dieses sehr wohl. Siehe Haustarifvertrag. Das können nicht nur Gewerkschaften machen.
22.10.2010 um 15:24 Uhr
Hallo, Ikarus -
wenn Ihr die Ergebnisse der Verzichtsverhandlungen nicht befristet habt, müßt Ihr nun mühsam betteln. Das sollte auf jeden Fall eine Lehre für die Zukunft sein.
Was Du mit "Umlage" meinst, erschließt sich mir gar nicht.
Ich sehe eigentlich nur zwei Möglichkeiten, die 1/60-Klausel wieder wegzubekommen: 1) mit Hilfe der zuständigen Gewerkschaft eine Tarifkommission bilden und Verhandlungen für den Abschluss eines Haustarifvertrags androhen bzw. im besten Fall auch aufnehmen
- Zieht Euer Problem aus der Tasche, wenn der Arbeitgeber von Euch was will (Überstunden, Einführung neuer Technik usw.). Manchmal klappt ein derartiges Gegengeschäft...
Schöne Grüße von Saxonia
22.10.2010 um 18:04 Uhr
@jazzman: Nein, darf der BR wegen §77(3) BetrVG gerade nicht.
22.10.2010 um 18:39 Uhr
Wenn der AG nicht im Verband ist schließt er einen Haustarifvertrag mit der zuständigen Gewerkschaft aber niemals mit dem Betriebsrat.
Alles hier abgeschlossene ist schlicht weg für Arbeitnehmer und AG null und nichtig und hat vor keinem Gericht Bestand.
Wenn der AG keinen TV mit der Gewerkschaft abgeschlossen hat muss dies jeder Arbeitnehmer mit dem AG einzelvertraglich regeln. Lediglich bei den Entlohnungsgrundsätzen und hat der Br ein Mitspracherecht aber nicht bei Lohnhöhe und Urlaubstage. Jeder eurer Arbeitnehmer hat also ein Anrecht auf die Urlaubstage und die Lohnhöhe und die Sonderzahlung, die er in seinem Vertrag stehen hat oder den gesetzlichen Urlaub. Steht in früher geschlossenen Arbeitsverträgen noch ein Bezug zu einem TV hat der Arbeitnehmer auch immer noch den vollen Anspruch aus diesem TV. Alles was ihr für ihn verhandelt habt ist völlig ohne rechtliche Wirkung.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeitsanweisung oder Betriebsvereinbarung?
ÄlterHallo zusammen, Ich habe eine Frage darüber, was bindend ist. Wir haben im Betrieb eine BV "Arbeitszeit" in welcher wir auch geregelt haben, wie sich die MA bei einer Krankmeldung zu verhalten haben
Veröffentlichung Regelung vor Beginn Amtszeit BR?
ÄlterEine Frage zur Einführung einer Regelung, bei der Mitspracherecht besteht, hier der zeitliche Ablauf: Ankündigung Regelung durch AG Beginn Amtszeit BR In Kraft treten der Regelung Hat
Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten
ÄlterHallo zusammen, es gibt bei uns in der Firma noch Verträge mit der Regelung: "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" Nun haben wir in der Firma eine neue Regelung zum 30.06. alle Überstunden
Unzulässige krankheitsbedingte Kürzung 13. Monatseinkommen / Weihnachtsgeld
ÄlterGuten Abend, ich eröffne anhand folgender Beschreibung eine Diskussionsrunde: Branche: Bauhauptgewerbe Tarifvertrag: IG BAU Tarifliche Regelung zum 13. Monatseinkommen: Im Bauhauptgewerbe reg