Liebe Wissenden,

ich habe nochmal eine Frage zur Eingruppierung, aber hier nicht viel gefunden, was auf unseren Fall passt.

Zum einen geht es darum, dass alle Nichteingruppierten MA's in Gehaltsgruppe 5 (6 gibt es insgesamt, wobei 6 für leitende Angestelle vorgesehen ist) eingruppiert werden sollen und zum anderen müssen wir als Betriebsrat die bisherigen Eingruppierungen nochmal überprüfen.

Beim ersten Fall wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass wir den Eingruppierungen nicht zustimmen werden, da wir befürchten, dass die übertarifliche Zulage mit 14-tägiger Wochenfrist gekündigt wird. Die Mitarbeiter wollen ggf. auch gerichtlich gegen eine Eingruppierung vorgehen, falls der AG dies trotzdem macht.
Ver Vorteil der Eingruppierung würde wahrscheinlich erst nach früehstens 5 - 10 Jahren zu spüren sein, wenn die außertarifliche Zulage soweit aufgebraucht wurde, dass man die tarifliche Erhöhung merkt, weil man da ncihts mehr verrechnen kann.

Dann haben wir feststellen müssen, dass einige der eingruppierten Mitarbeiter falsch eingruppiert wurden, allerdings zu deren Gunsten (Gehaltsgruppe 6 = leitende angestellte, obwohl keiner der eingruppierten eine leitende Stelle hat), sodass wir uns hier zurückhalten.
Nun ist es aber so, dass in einer Abteilung unterschiedliche Gehaltsgruppen zur Anwendung kommen, obwohl die gleiche Arbeit gemacht wird. Die Kollegen, die das mitbekommen haben, beschweren sich jetzt, dass die hochgruppiert werden möchten, da sie teilweise mehr Verantwortung haben, als die "alt eingesessenen", die schon in der gehlatsgruppe 6 sind. Man muss dazu sagen, dass bis auf einen MA alle die Gehaltsgruppe 5 haben.
Wir möchten mit §75 dagegen vorgehen. Falls der AG die Mitarbeiter aber nicht anpasst, müssen Sie vermutlich individualrechtlich vorgehen; haben Sie dann überhaupt eine Chance in die Gehaltsgruppe der leitenden Angestellen eingruppiert zu werden, nur weil das früher einfach so gemacht wurde von der ausgeschiedenen Personalchefin (Eingruppierung nach dem Nasenprinzip...)? Das Gericht könnte ja dann sagen, dass kein Anspruch auf diese Gehaltsgruppe besteht, wenn man keine Funktionen eines leitenden Angestellten übernimmt, was aber zur Folge hat, dass die MA's sich -auf gut deutsch gesagt- verarscht vorkommen..??

Danke und liebe Grüße
Lolly