Erstellt am 10.09.2010 um 12:16 Uhr von busfahrer
Hallo Karlk,
dass neue Betriebsräte oft nicht von den Arbeitgebern akzeptiert werden, kommt sehr häufig vor.
"Soll man sich das noch bieten lassen oder nicht und rechtliche Schritte einleiten? "
Ihr solltet rechtlich gegen solche Äußerungen vorgehen, sonst werdet ihr nie als Verhandlungspartner auf "Augenhöhe" akzeptiert.
Viele Grüße und viel Erfolg
busfahrer
Erstellt am 10.09.2010 um 19:10 Uhr von Moore
Moin Moin Karlk,
auf jeden Fall den AG in die Schranken weisen, sonst werdet Ihr , wie "busfahrer" ebenfalls meint, nicht für VOLL genommen.
Hilfreich ist hier auch der § 78 sowie der §23/3 Betr.VG.
Wegen Bekanntgabe der Kosen des BR auf einer Betriebsversammlung hat unser rotzfreche Betriebsleiter, nach Strafantrag des BR bei der Staatsanwaltschaft, kräftig eins auf die Nase bekommen.
Beim ersten Mal sind es vielleicht nur einige hundert Euro Strafgeld, aber es werden jedes Mal mehr. Irgendwann tut es dann richtig weh. Außerdem ist er dann Vorbestraft
Jeder ist "erziehbar", manchmal dauert eben etwas.
Einen starken Schritt vor, dann kann man auch wieder einen kleinen Schritt zurück machen.
Damit zeigst du Position und Stärke, die nicht immer ausgespielt werden muss.
Wichtig ist , der AG erfährt Respekt.
Viel Erfolg und eine Gruß
Moore