Erstellt am 10.05.2006 um 13:53 Uhr von sh_9260
Das ist wohl eher die Frage der Beschlussfähigkeit.
§33(2)
mindestens die hälfte der BR's, Ersatzmitglieder zählen mit, also 6 (immer aufgerundet)
Also unter 6 BR's hat eine Sitzung nur die Funktion eines Kaffeekränzchens den sie können keine Beschlüsse fassen.
Erstellt am 10.05.2006 um 14:08 Uhr von Fayence
@ sh_9260
Ob dieser Antwort ist wohl ein Doppel-Marathon angesagt!
Die generelle Antwort lautet: 9
Die Ladung ALLER BR-Mitglieder einschl. etwaiger Ersatzmitglieder ist eine wesentliche Voraussetzung für das ordnungsgemässe Zustandekommen eines BR-Beschlusses. Im Falle der Verhinderung eines ordentlichen BR-Mitgliedes MUSS ein Ersatzmitglied eingeladen werden.
Es gibt Ausnahmen, die aber als konkrete Frage formuliert sein sollten!
Erstellt am 10.05.2006 um 14:21 Uhr von sh_9260
@Fayence
Im Prinzip hat du natürlich vollkommen recht,
Es mussen alle teilnehmen . Punkt !
Aber ich glaube Seehase wollte Wissen wieviele mindestens teilnehmen müssen um beschlussfähig zu sein.
Erstellt am 10.05.2006 um 14:32 Uhr von Fayence
@ sh_9260
Die Frage lautete: "Wieviele Räte müßen an einer Sitzung teilnehmen?"
Nicht glauben, nicht interpretieren, im Zweifelsfall besser nachfragen! Oder bist Du jetzt im Besitz der Kristallkugel?
Erstellt am 10.05.2006 um 14:52 Uhr von sh_9260
@Fayence
Vielleicht wird uns Seehase ja noch erhellen.
Zumindest hat er jetzt auch noch weitergehende Informationen über die Beschlussfähigkeit erhalten.
Und das ganz ohne Aufpreis !!!
:-)
Erstellt am 10.05.2006 um 15:23 Uhr von Vandalen
Hallo zusammen
Seh ich anders,
meiner Meinung nach müssen für die Beschlussfähigkeit eines BR mindestens bei 9er BR 5 Betriebsräte anwesend sein. Die Ersatzmitglieder spielen für die Berechnung so keine Rolle. Ist logisch da ja ansonsten bei einer größeren Anzahl von Ersatzmitgliedern immer 9 da sein müßten. Bei der Berechnung wird aber nur die Kopfanzahl des eigentlichen BR genommen.
siehe §33.2 Satz 1 BetrVG In Satz 2 wird angemerkt das Stellvertretung durch Ersatz zulässig ist, dies hat aber nichts mit der nötigen Anzahl für Beschlussfähigkeit zu tun.
Desweiteren ist zu beachten das diese 5 auch an der Beschlussfassung teilnehmen und nicht nur an der Sitzung.
Die JAV kann euch nicht zur Beschlussfähigkeit verhelfen.
steht alles im gut erläutert im Fitting ab Seite 561 oder §33 rand 11
Ich hoffe ich konnte helfen .
Schönen Tag noch.
Vandalen
Erstellt am 10.05.2006 um 15:31 Uhr von sh_9260
Sorry, Asche auf mein Haupt, ich hatte unseren 11Rat im Kopf.
Bei 9 BR' natürlich 5.
Erstellt am 10.05.2006 um 15:46 Uhr von Fayence
Vandalen,
ich weiß wirklich nicht, was hier anders gesehen werden kann.
Wofür sind Ersatzmitglieder da???
Damit ein BR-Gremium in der gesetzlichen vorgesehenen Kopfzahl auch im Verhinderungsfall eines ordentlich gewählten BR-Mitgliedes geladen werden kann! Grrr
Und bevor Du hier für Verwirrung sorgst, solltest Du wenigstens den §29 Abs. 2 gelesen haben...
Der Hinweis auf die JAV ist auch daneben, die hatten noch nie ein Stimmrecht! Gleiches gilt für die Schwerbehindertenvertreter! Wobei ein BR-Mitglied im letzten Fall eine Doppelfunktion wahrnehmen kann.
Erstellt am 10.05.2006 um 18:16 Uhr von Vandalen
Also Fayence, zunächst einmal möchte ich keine Verwirrung stiften.
Ersatzmitglieder sind dafür da im Falle eines Ausfalles ein Mitglied ersetzen zu können. Dies hat aber nichts mit der Mindestanzahl an notwendigen Mitgliedern für eine Beschlussfähigkeit zu tun.
Ausserdem hat die JAV mit Sicherheit in bestimmten Fällen Stimmrecht und das müsstest du ja als belesener Betriebsrechtler wissen, siehe § 60 BetrVG fortfolgende..
Desweiteren ist Dein Hinweis auf §29 Abs.2 nicht Gegenstand der oben gestellten Frage.
Es geht darum ab wann ein 9er BR beschlussfähig ist und dies ist klar beschrieben in § 33 Absatz 2 Satz 1 BetrVG ich zitiere :
"Der BR ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt." So was sagt dies nun ?
Eindeutig bei 9er BR mindestens 5 Mitglieder.
Also frage ich mich doch wer hier für Verwirrung sorgt.
Und nur weil Du ein bißchen aggressiv antwortest heißt das noch lange nicht das Du Recht hast. Also bitte fachlich antworten mit möglicherweise besseren Argumenten und dann können alle darüber diskutieren.
Erstellt am 10.05.2006 um 19:26 Uhr von Fayence
Vandalen,
weißt Du was... ? In der o.g. Frage geht es noch immer nicht um die Beschlussfassung! Und Vermutungen zählen nicht, höchstens Nachfragen!
Ehrlich gesagt will ich diesen Thread gar nicht weiter diskutieren. Und wenn Du meinst, ich hätte aggressiv geantwortet, kann ich damit leben!
Und wenn Du der Meinung bist, der §33 Abs. 2 hätte nichts mit dem § 29 Abs. 2 zu tun, kann ich auch dieses verkraften! Ich sehe da zwar eine Abhängigkeit, aber Du kannst Dir ja Dein eigenes Urteil dazu bilden.
Womit Du mich erwischt hast, ist die Tatsache, dass die JAV in Angelegenheiten die überwiegend die AN gem. §60 betreffen, ein Stimmrecht hat. Ist an mir vorübergeschwappt!
Zum Schluss: Auf die Anzahl der BR-Mitglieder die in einem 9er BR für eine Beschlussfassung anwesend sein müssen, bin ich übrigens mit keinem Buchstaben eingegangen. Da hat sich sh_9260 auch schon korrigiert!
In diesem Sinne
Fayence
Erstellt am 14.08.2006 um 09:19 Uhr von tinka133
Hallo, ich bin ein Ersatzmitglied (EM).
Eine Ladung im Verhinderungsfall (ordentlicher BRM ist krank) ist nicht erfolgt.
BRV ignoriert mich als EM-BR.
BR-Sitzung stattgefunden, zwei von drei waren dabei. Sind die beschlussfähig?
Erstellt am 14.08.2006 um 09:43 Uhr von Ramses II
Fayence, Vandalen,
kann es sein dass Ihr wegen unsauberer Formulierungen aneinander vorbei redet?
"Die Ersatzmitglieder spielen für die Berechnung so keine Rolle."
Welch ein wunderschöner Satz in seiner glasklaren Formulierung... Vor allem dieses "so"...
Ersatzmitglieder die für ein verhindertes BRM zeitweilig nachgerückt sind, werden wie ordentliche BRM gewertet.
So spielt es für die korrekte Besetzung / Beschlussfähigkeit tatsächlich keine Rolle wie viele Ersatzmitglieder es insgesamt gibt. Bei der Überprüfung ob gengend BRM anwesend sind werden aber die nachgerückten Ersatzmitglieder mitgezählt und spielen für die Berechnung "so" eine Rolle.
Erstellt am 14.08.2006 um 10:47 Uhr von Fayence
Ramses II,
spätestens mit heutigem Tag weiß ich es mehr als zu schätzen, dass ich normalerweise nicht 3 Monate auf eine Reaktion Deinerseits warten muss! Die Vorfreude darauf, war schon kaum mehr auszuhalten! ;-))
Ja, wir haben auch aneinander vorbei geredet. Ach so, Danke für die "Säuberungsaktion"!
Erstellt am 15.08.2006 um 08:41 Uhr von tinka133
Hallo Ramses II,
es wird immerwieder verhindert, dass ich als Ersatzmitglied zeitweilig nachrücke. Wir haben nur drei BRM und ein Ersatzmitglied. BRV möchte nicht, dass ich an einer BR-Sitzung teilnehme. Die ist erst ab 01.06.2006 im Amt.
Erstellt am 15.08.2006 um 08:50 Uhr von Fayence
tinka133,
Du hast zu Deiner Fragestellung doch schon einen eigenen Thread aufgemacht...
Und ob Eure? BRV will oder nicht, ein 3er Gremium ist ein 3er Gremium. Und wenn eines der ordentlichen BRMer verhindert ist, ist dafür ein Ersatzmitglied einzuladen.
Du könntest/solltest einmal mit dem Gesetzbuch winken und auf die Möglichkeit aufmerksam machen, Deine ordnungsgemässe Ladung per einstweiliger Verfügung durchsetzen zu können.
Erstellt am 15.08.2006 um 09:16 Uhr von tinka133
danke Fayence,
ich habe BRV und Stellvertreter schon mal daruf aufmerksamm gemacht.
Lt. BRV "dass geht mich nicht an, wen sie einlädt und wann sie BR-Stzung macht, ich bin nicht mehr BRM und muss mich daraushalten" (ich war 5jahre lang im BR).
Ich muss wohl jetzt mit einer einstweiligen Verfügung versuchen...