Erstellt am 04.06.2010 um 06:00 Uhr von winterstift
das BR-Mitglied kann während der Elternzeit BR-Arbeit machen und an Sitzungen teilnehmen, muß aber nicht
es empfiehlt sich hier für den BRV dies vorab mit dem Mitglied abzusprechen, ob es will oder nicht, um Planungssicherheit zu erhalten
und solange der Vertretungsfall andauert, ist das EBRM vollwertiges BR-Mitglied, nicht nur für Sitzungen
Erstellt am 04.06.2010 um 09:44 Uhr von Waschbär
@fruehlingskuli,
Darüber hat schon Herbert Grönnemeyer ein Liedgeschrieben, er musste es aber CODIREN. Deshalb nannte er es "Wann wird ein Mann ein Mann" Du musst nur Mann gegen EBRM Tauschen und alle andern dinge mit Männern und so, dann kommtst du drauf !
Herbert ist ein Fuchs er erfand das erste Netzwerk für BR fragende ... Und das Weltweit via Musik ! Ich werde ihm für das Butterverdinstkreuz vorschlagen !
Erstellt am 04.06.2010 um 09:57 Uhr von nicoline
fruehlingskuli,
*wird das nachrückende EBRM für die gesammte Zeit der Abwesenheit ein vollwertiges BRM?*
Ja.
*Oder ist das ausschliesslich auf die BR-Sitzungen beschränkt?*
Nein.
*Ist die Elternzeit eigentlich ein anerkannter Grund, ein EBRM zu laden*
Ja.
*oder müsste das BRM für die BR-Arbeit aus während der Elternzeit zur Verfügung stehen?*
Muss nicht kann aber => Entscheidung des BRM welches in Elternzeit geht.
Erstellt am 04.06.2010 um 09:59 Uhr von winterstift
nicoline, danke für deine Wiederholung
war ich so undeutlich ?