W.A.F. LogoSeminare

BRM krank eine Stunde vor der Sitzung, EBRM einladen?

K
KristinHH
Nov 2016 bearbeitet

Moin :)

Wenn ich um 9 erfahre, dass jemand aus dem BR krank ist und um 10 Uhr Sitzung ist - muss ich dann so kurzfristig trotzdem noch ein Ersatzmitglied einladen?

Oder ist das wirklich so streng, dass ich sogar 5 Minuten vorher noch ein EBRM einladen müsste?

Viele Grüße Kristin

4.283040

Community-Antworten (40)

W
Waschbär

08.07.2010 um 12:13 Uhr

@KristinHH, Laut BerVG könntest Du das machen, aber wäre das wirklich sinnvoll ? Der EBRM müsste ja im Hau Ruck Verfahren weg...

Also ich würde so handeln, wenn Kurzfristig ein BRM umkippt. Es aber dem EBRM mehr Arbeit machen würde als es sich lohnt. ( Nicht das der Abgehetzt kommt und merkt das er gar nicht wichtig ist dann könnte es sein das er Sauer ist grade auch weil sein Arbeitsplatz ggf nicht so schnell nach Besetzt wird )

Ich würde erst mal nach sehen OB der BR nicht mit der einem Fehlstimme dennoch Beschluss fähig ist.

Ich finde mit unter muss es nicht sein das unnötig Arbeitskraft aus der Firma gezogen wird und dann könnte es ja auch noch zu Spannungen führen .

Abwägen was du glaubst was besser ist für euch dem EBRM und der Vertrauensbildend zusammen Arbeit .

Ggf hast du mit etwas Geschick ein Joker für "Kalte Tage " .

Steht HH für Hamburg ????

R
rainerw

08.07.2010 um 12:21 Uhr

waschbär, schon wieder am Krallen wetzen? Denk dran es wird heiß die da brauchman noch nix für kalte Tage.

W
Waschbär

08.07.2010 um 12:41 Uhr

@rainerw, keine Krallen, Schaufelgeweih .-))

Aber Warme Socken, die gehen immer gut weg bei Frauen, auch wenn es draußen Brütend heiß wirst der Frau am Fuß oft Kalt

Ich habe schon überlegt ob ich nicht schon mal auf Perspektive Socken Stricke und die dann zur Wahl verteile .... So als äh Werbung für den Waschbär BR :-)))) Original Waschbär Socken. Nicht nur Weich und Warm auch sicher im Stand und am Strand ( Waschbärs Socken Waschen sich selber !!)

D
DonJohnson

08.07.2010 um 12:58 Uhr

waschbär Deine Antwort irritiert mich...

R
rainerw

08.07.2010 um 13:02 Uhr

DJ; Er will ausdrücken das es immer ein geben und nehmen ist. Ob es so korrekt ist steht auf einem anderem Blatt.

B
Biggy

08.07.2010 um 13:08 Uhr

Na wenn das mal nun keine Werbung war grins. man könnte es auch so interpretieren, zieht euch warm an der Waschbär kommt lach, aber bei dem was du gerade geschrieben hast würde es ja nicht stimmen hört sich eher Arbeitgeberfreundlich an.

Anmerkung: Ist schon etwas doof, dass man nun immer einen Taschenrechner braucht um hier etwas rein zu schreiben. :-)

W
Waschbär

08.07.2010 um 13:19 Uhr

@Biggy, Na ja ein Taschenrechner .. Obwohl der Größte vor der Nase ist ?

Wegen Arbeitgeber Freundlich, mit unter sollte der BRV auch daran denken was die Leute Vorort aus halten müssen. Und ich hatte schon Situationen da wurden EBRMS Geladen wegen Außerordentlichen Sitzungen und die Fingen an zu Maulen OB das Not tut .

Ich finde es gut wenn der BR in der Lage ist Ausfälle zu Kompensieren, er könnte dem AG dabei ein Beispiel sein, wenn der mal wieder wegen Krank Leute anrufen möchte oder Überstunden braucht ! Dann kommt der Joker !!!!!

Wichtig ist doch erstmals bei der Sitzung das Beschlussbarkit vorliegt ?! Der Rest ist in dem Fall " Plötzlich Krank" reine Politik !

Ob es so Arbeitgeber freundlich ist , ihm Politisch zu zeigen das Arbeit Kompensierbar ist UM den AN sein Frei zu erhalten , mag jeder selber Beurteilen.

Mit Fernmündlichen Grinsen Dein Wischi Waschi Waschbär aka Die Nebelkerze ....

R
rainerw

08.07.2010 um 13:26 Uhr

Biggy, mir reicht es hier auf dem Land schon wenn die Rebhühner urplötzlich auf der Strasse auftauchen. Dann noch einen Waschbär auf Socken........

In der betriebl. Praxis ist es aber halt so das mal einer kurzfristig absagt und nicht nachgeleden wird. Ob man das dann unbedingt als Arbeitgeberfreundlich sehen muß. Aber selbst dann sollte man sagen, eine Hand wäscht die Andere und Beide waschen das Gesicht.

Nu stell Dir mal vor wir bräuchten alle keine Taschenrechner mehr. Das würde ja bei der Herrstellung tausende von Arbeitsplätzen kosten. Also hat sich die waf doch was dabei gedacht. Ohje nun setzts Prügel

W
Waschbär

08.07.2010 um 13:35 Uhr

@rainerw, Die WAF könnte ja auf Seminaren Taschenrechner als Werbe GAG Verteilen .-)))))

Das alle Menschen sich Regelmäßig Waschen Beieifel ich hier mal .

Nicht ich bin auf Socken unterwegs ! Ich überlege ob ich nicht Selbstwaschende Waschbär Socken für Frauen erfinde ! Die hätten dann Nachts keine kalten Füße mehr und auch die Begünstigung einer Blasenentzündung würde stark abschwächen. Was wiederum zu einer Reduzierung der Medikamente führt ( Antibiotika) Was wiederum dazu führt , das die Frauen wieder Gesunder sind und nicht Antibiotika unempfindlich werden. Was wiederum dazu führt das sie keine Angst vor eine Blasenentzündung haben müssen und Antibiotika mit Nebenwirkungen Schlucken müssen. Das wiederum führt zu einer neuen Körperoffenheit. Ja, nun weist ich gar nicht mehr worum es ging ? mh, irgendwas wegen Geladen sein , wen der Kollege Plötzlich Krank wird ... ? Oder ??? Aber Krank wegen Angst vor Prügeln ? Ist mir hier neu !

P
pfeilenbogen

08.07.2010 um 16:05 Uhr

Auch bei kurzfristiger Verhinderung wegen AU muss der BRV oder Stellvertreter versuchen ein EBRM zu laden.

http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/download/77/9ee238087536931d3fd4f4580f9174dd.pps

Waschbär und seiner Rücksicht auf den AG/ Betrieb würde ich doch empfehlen entweder grundsätzlich auf BRs zu verzichten oder aber nur 1 oder 3 Kandidaten zu stellen.

D
DonJohnson

08.07.2010 um 17:20 Uhr

pfeilenbogen

Ich gehe davon aus, dass Waschbär keine Sitzungen mit Beschlüssen meint...

Waschbärs Meinung zu diesem Thema ist aber nciht unbekannt. Da gab es schon mal einen Fred... Irritiert tut mich das aber dennoch ;-)

P
pfeilenbogen

08.07.2010 um 21:25 Uhr

DonJohnson

es gibt da eigentlich keinen Unterschied ob auf einer BR-Sitzung Vorgänge sind welche einen Beschluss erfodern oder nicht.

Wobei BR letztlich immer eine Entscheidung treffen, da sie sich ja nicht zu Kaffee und Kuchen zusammensetzen in Gremiensitzungen.

R
ridgeback

08.07.2010 um 22:03 Uhr

@waschbär, Deine Antwort(en) 158225 ff sind ja wohl blödsinn und falsch.

Kommt das daher, dass Du nun zur Geschäftsführung zählst? Solltest Du übrigens mal wieder erwähnen, sind ja viele Neue hier.

@KristinHH, die Ladung von Ersatzmitgliedern ist in § 29 Abs. 2 S. 6 BetrVG und § 25 Abs. 1 und 2 BetrVG genau geregelt. Ein Ersatzmitglied darf nur dann - muss dann aber auch geladen werden -, wenn das gewählte Betriebsratsmitglied verhindert ist. Unter Umständen muss der Vorsitzende bei kurzfristigen Verhinderungen auch ebenso kurzfristig ein Ersatzmitglied laden. Unterlaufen dem Betriebsratsvorsitzenden hier Fehler, weil ein teilnahmeberechtigtes Betriebsratsmitglied oder ein zu ladendes Ersatzmitglied nicht geladen wurde, führen diese immer zur Unwirksamkeit des Beschlusses. Wurde hingegen ein Ersatzmitglied zu Unrecht geladen, obwohl kein Verhinderungsfall vorlag, so ist der Beschluss nur unwirksam, wenn sich dies auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat. Besteht darüber Zweifel, ob eine Verhinderung vorliegt, sollte der Vorsitzende daher das Ersatzmitglied laden.

B
Biggy

09.07.2010 um 04:35 Uhr

Danke ridgeback nun haben wir es schriftlich, dass Arbeitgeberfreundlichkeit zu nichts führt als zu Problemen grins frech. Ordnung muss sein, und wenn der Gesetzgeber schon sagt dass egal wie, geladen werden muss, dann sollte sich auch ein unbesockter den Frauen wohlwollender Waschbär sich dran halten anstatt den AG schonen zu wollen. Also ich habe noch keine positve Erfahrung gemacht weil ich versucht habe dem AG entgegen zu kommen. Bei nächster Gelegenheit haut der einem in die Pfanne wenn er die Möglichkeit hat. Ok ich gebs zu es gibt vielleicht Ausnahmen, aber echt die kann man sich an einer Hand abzählen.Also halten wir uns lieber an die Vorgaben die uns der Gesetzgeber gegeben hat als dem AG zu sehr entgegen zu kommen.

W
Waschbär

09.07.2010 um 10:30 Uhr

pfeilenbogen, viel Spastik im weiteren Klassenkampf ridgeback nicht Geschäftsführung sondern Leitung allerdings hat das nichts damit zu schaffen, das es sinn machen soll, wenn es bei dir ohne Probleme geht personal ab zu ziehen bitte, ich arbeite für einen pflege Anbieter .... da ist es schon etwas sehr problematisch eine Pflegekraft innerhalb einer Stunde ab zu rufen, die durch ganz Hamburg zu jagen, damit sie dann für Zwei Stunden mit Beschlüsse abnickt die sie als EBRM normalerweise erst erklärt bekommen muss. biggy ziehe bitte es erst mal durch in deinem BR dann reden wir weiter.

ansonsten Leute werde ich mich hier bei euch nicht weiter rechtfertigen, zu mal hier einigwe nur Sabbeln und vom Realen BR Leben gar nichts wissen oder Hier so tun als wären sie heilige und in in Wirklichkeit, nur ja sagen .

Wir haben einen Tarif, wir haben ein 13 Mionats Gehalt, wir haben die 48 Std Wochen die Pflege hat mindestens 19 Wochenden FREI ( SA und SO) + zu den 19 Zählen nicht die Freien vor oder nach dem Urlaub, Krank wird auch nicht negativ verrechnet. Abmahnungen werden in das Gremium gereicht und es wird Akzeptiert wenn der Br ja NEIN das ist keine Abmahnung .

Das mangelnde Verständnis welches hier im Forum immer mehr hoch kommt, wäre eigentlich etwas für ein Plattes Gewerkschaftsforum, aber selbst da wollen sie einige von euch ja nicht haben, ach nee stimmt ihr wollte die Gewerkschaft nicht, WIE bitte setzt ihr Tarif Forderungen durch Streiken ist ja dann nicht ?

Es ist schon fast Pervers welche Tipps hier gegeben werden ZUMAL beim Lesen auf lällt das die nicht aus der Praxis sind . Ich gebe NUR tipps die ich auch selber durch ziehen würde ODER schon gezogen HABE ! Deshalb auch die Anmerkungen, was sich lohnt und was nicht. Es ist NUN mal kein Spass vorm Arbeitsgericht eine Wartsche zu bekommen, weil der Richter an die Wirtschaftskrise glaubt.

WER soll den BESCHLUSS den Anzweifeln WENN das EBRM nicht kommt ???? Der Arbeitgeber ?????? Die Gewerkschaft ????? Die Revoltiere ????? Ich habe keine Zweifel daran das einige hier aus Prinzip Mitarbeiter über die Klinge springen lassen . der Betriebsrat ist für die Belange der Belegschaft da UND nicht um damit das Unvermögen einzelner BRMs zu kompensieren. Leute die in den BR gegangen sind weil sie Arlam machen wollen, überleben OFT nicht mal 2 Jahre .

Wir wollen mal festhalten, DAS ich viel VON euch NIE sah auf Demos für Gerechtigkeit , 1 Mai oder als Unterstützer für andre Firmen ( z.B beim Streik) Immer hin Fahre ich an Freien tagen , bis nach Berlin UND bin dort auf Demos für Pflegekräfte um deren Betrieber klar zu machen das die Dort nicht alleine sind. Wer ist auf der Palästinakonferenz ? Wer ist in der Freizeit in der Gewerkschaft Aktiv ?

IHR ?????????? Ich bin echt so was von angepisst und über lege ob ich einige hier nicht zu einer Öffentlichen Diskussion Einlade Dann sehen wir auch mal welcher NICK zu welcher Person gehört einige müssen dann ja öfters kommen !

N
niemand

09.07.2010 um 10:51 Uhr

#viel Spastik im weiteren Klassenkampf

Es ist eine Sauerei jemand mit etwas zu beleidigen, das für andere Menschen eine schlimme Krankheit und Behinderung darstellt.

#Wir haben einen Tarif, wir haben ein 13 Mionats Gehalt, wir haben die 48 Std Wochen die Pflege hat mindestens 19 Wochenden FREI ( SA und SO) + zu den 19 Zählen nicht die Freien vor oder nach dem Urlaub, Krank wird auch nicht negativ verrechnet.

Damit hat der BR ja wohl nicht zu tun Tarifvertäge werden zwischen Gewerkschaft und AG geschlossen.

#Das mangelnde verständniss welches hier im Forum immer mehr hoch kommt, wäre eigentlich etwas für ein Plattes Gewerkschaftsforum, aber selbst da wollen sie einige von euch ja nicht haben, ach nee stimmt ihr wollte die Gewerkschaft nicht, WIE bitte setzt ihr Tarif Forderungen durch Streiken ist ja dann nicht ?

Ein BR steikt nicht und setzt keine Tarifverträge durch

#WER soll den BESCHLUSS den Anzeifeln WENN das EBRM nicht kommt ???? Der Arbeitgeber ??????

natürlich der AG wenn es ihm in den Kram passt er kennt ja eure Praktiken und wird wohl kaum zögern das aus zu nutzen wenn er einen Vorteil für sich sieht.

Lieber Waschbär, du solltest dich doch lieber raus halten wenn es um richtige Ladung geht. Du bist es doch auch, der mein, wenn das mit der GL abgesprochen ist kann auch ohne eine Verhinderung ein Ersatzmitglied geladen werden.

R
ridgeback

09.07.2010 um 11:17 Uhr

waschbär, den nächsten Quatsch von Dir, wurde ja schon von Niemand kommentiert.

Du gibst also ernsthaft @KristinHH (alsNeue) den Rat, obwohl Du weder das Unternehmen noch den Arbeitgeber von Kristin kennst, dass BetrVG so auszulegen wie man es gerade für richtig hält. Im übrigen, sollte euer Gremium sich mal mit eurer Personalpolitik beschäftigen, ich habe den Verdacht ihr leidet an Unterbesetzung, ansonsten gäbe es kein Problem ein EBRM zu laden.

U
undtschüss

09.07.2010 um 11:29 Uhr

Unter Spastik versteht man eine Tonuserhöhung der Muskulatur (Spasmus), die die Extremitäten in typische, nicht funktionelle Haltungsmuster zwingt

Ein Betriebsrat welcher sich Aktiv in der Gewerkschaft beteiligt, bestimmt deren Politik, es ist durch aus möglich das die Gewerkschaft nur der Mantel vom BR ist um deren Forderungen nach druck zu verleihen, > Was du als BR nicht darfst kannst , setze als Gewerkschafter durch.

Es macht NUN mal keinen Sinn einen Grabenkampf zu führen der von der Belegschaft nicht getragen wird, ein EBRM hat die freie Wahl zu einer Sitzung zu kommen oder nicht, seine Ängste und Bedürfnisse sind nicht dem puren Prinzip der Besetzung zu Opfern.

Wie Schwer es ist Grade im Pflegebereich BRM und EBRMs zu finden und sie zu halten wurde hier mehr als nur einmal deutlich. Es gibt kaum ein Bereich in der Pflege oder im Sozialeinbereich , der auch nur im Ansatz unsrem Erfolg hat. Wahlbeteiligung 40 % Stimmen Anzahl. Es mag Traurig sein das kaum noch Rückrand in der Gesellschaft vorhanden ist, aber deshalb werde ich nicht die wenigen Opfern um ein Prinzip zu frönen welches kein Sinn macht.Welches im Ergebnis dazu führt das die MAs ihre Mandate niederlegen weil sie der maßen in Bedrängnis zwischen Kollegen,Bewohner und Arbeitsauftrag stehen. Ich werde nicht noch mal zu sehen wie Pflegekräfte ausbrennen, NICHT wegen der Pflege sondern wegen ihres BR M Mandat-es . Jemanden zwingen an einer Sitzung teilzunehmen, weil es Plötzlich zu Krankheit kommt, ohne zu überlegen was das für Auswirkungen auf die Person hat und damit dann auch auf seinen weiteren weg als E oder BRM. Das finde ich sehr fragwürdig und zeugt von echter Kompetenz in Menschlichkeit. Bei einer Abstimmung gibt es "Ja" ,"Nein" und "Enthaltung" Aber es gibt auch die Option "einfach raus gehen" Laut Protokoll Abwesend bei Abstimmung . Oder darf ein Mensch bei einer Abstimmung nicht den Raum verlassen, wenn er es für Richtig hält ? Muss er wirklich sagen das er zum Klo muss ?? Kann das den keiner einfach mal Akzeptieren das es so ist.

R
rainerw

09.07.2010 um 12:49 Uhr

@all Es ist schon frapierend wie schnell über jemanden geurteilt wird nur weil er nicht den kürzesten Weg von A nach C geht, sondern auch B mit einbezieht. Wer ohne Schuld ist der werfe den ersten Stein heißt es glaube ich. Da stell ich doch mal die Frage, wer setzt von allen das BetrVG 1:1 um? Haltet ihr alle 4 Betriebsversammlungen im Jahr ab. Schauen alle, und insbesondere die die im Pflegebereich arbeiten auf die Überlastungsanzeigen die diejenigen MA schreiben die sich überfordert fühlen weil ein Kollege fehlt der gerade in der BR Sitzung ist.? Und erzählt mir nicht es ist Sache des AG da für Ersatz zu Sorgen. Dann zeige ich euch wo steht das ein BR mit dafür Sorge zu tragen hat das so etwas nicht vorkommt. Sicher, wenn jemand sich nicht genau auskennt und hier eine Frage stellt, sollten wir erst mal darauf hinweisen was ein Gesetz dazu sagt, aber doch auch wie man was in der betriebl. Praxis am besten umsetzt und was nicht. Und Kollege waschbär hat hier lediglich darauf hingewiesen wie er was findet. Ist eine persönliche Meinung nichts mehr Wert? Nun könnt ihr auf mich schiessen, aber müsst auch damit rechnen das ich schaue wo ihr dann mal in der Verganenheit was geschrieben habt, was laut irgendeinem Gesetzes nicht so sein darf.

R
ridgeback

09.07.2010 um 13:03 Uhr

rainerw, ...tut mir leid, aber man sollte einem Fragenden zumindest erst einmal die Gesetzeslage aufzeigen. Ich als Aussenstehender kenne nicht die Gegenheiten vor Ort und kenne auch nicht die verhaltensweise des Arbeitgebers. Dementsprechend können solche Aussagen fatale Folgen für Kirstins BR haben. Das man teilweise sich auf einem schmalen Grat bewegt, ist allen klar. Nur den muß jeder für sich und sein Unternehmen finden.

R
rainerw

09.07.2010 um 13:16 Uhr

ridgeback, nichts anderes hat waschbär hier getan, oder kannst Du aus dem ersten Satz etwas anderes lesen? @KristinHH, Laut BerVG könntest Du das machen, aber wäre das wirklich sinnvoll ? Der EBRM müsste ja im Hau Ruck Verfahren weg...

Also ich würde so handeln, wenn Kurzfristig ein BRM umkippt. Es aber dem EBRM mehr Arbeit machen würde als es sich lohnt. ( Nicht das der Abgehetzt kommt und merkt das er gar nicht wichtig ist dann könnte es sein das er Sauer ist grade auch weil sein Arbeitsplatz ggf nicht so schnell nach Besetzt wird )

Ich würde erst mal nach sehen OB der BR nicht mit der einem Fehlstimme dennoch Beschluss fähig ist.

Ich finde mit unter muss es nicht sein das unnötig Arbeitskraft aus der Firma gezogen wird und dann könnte es ja auch noch zu Spannungen führen .

Abwägen was du glaubst was besser ist für euch dem EBRM und der Vertrauensbildend zusammen Arbeit .

Ggf hast du mit etwas Geschick ein Joker für "Kalte Tage " .

Steht HH für Hamburg ???? Antwort 1 Erstellt am 08.07.2010 um 10:13 Uhr von waschbär

Er hat auf´s BetrVG verwiesen im ersten Satz. Erst Anschliessend kam seine ganz persönlich Meinung. Auch ich hatte seinerzeit unseren BR mit gegründet nach dem Motto: nu hauen wir dem Chef auf die Finger. Aber aber auch ich musste erkennen das es immer nach dem Motte: die linke hand wäscht die rechte und beide waschen das Gesicht geht. Und ich meine immer noch, wer sich stur nach den Gesetzen hält fährt irgendwann vor die Wand.

D
DonJohnson

09.07.2010 um 13:26 Uhr

Ich möchte auch noch mal...

So ähnlich wie es ridgeback ausdrückte, habe ich es eben auch dem WB geschrieben.

Ich möchte mal aus einem Buch erzählen ("Memoiren eines mittelmäßigen Schülers")

Beim Studium zum Maschienenbauer wollte er mal eine ganz neue Idee anbringen was ein Getriebe meine ich an ging. Der Helfer des Profs strich die Zeichnung durch. Er protestierte. Der Prof fragte was los wäre und sein Helfer sagte, dass man das noch nie so gemacht hätte darum hätt er es durchgestrichen. Der Prof meinte dass wenn man immer alles so machen würde wie man es immer macht, dann gäb es keine entwicklung. Er grinste. Der Prof strich es noch einmal durch ud sagte: Bevor sie etwas so machen wie es noch niemand gemacht hat, lernen sie erstmal wie man es macht...

oder so... Was wollte ich damit ausdrücken...?

Das ist einfach. Bevor man das BetrVG selber auslegt wie man es möchte, sollte man erstmal lernen wie es richtig gemacht wird. Aus diesem Grund hat es mich irritiert, das WB einem wohl neuem BRM Wege zeigte, die wenn ein "Profi" machen oder einschlagen würde.

Rainer, klar hält sich nciht jedes Gremium zu 100% ans BetrVG. Ich behaupte sogar, dass das höchst schwierig wenn nciht unmöglich ist, ABER jedes Gremium sollte wissen, wie es richitg ist. Alles andere ist sehr sehr sehr gefährliches Halbwissen...

R
rainerw

09.07.2010 um 13:32 Uhr

@DJ Und auf nichts anderes hat er im ersten Satz hingewiesen. Und wenn man es genau betrachtet hat es sich noch nicht mal an die genaue Fragestellung gehalten, in der vo 5 Min. vor der Sitzung die Rede war.

N
niemand

09.07.2010 um 13:35 Uhr

nochmal zur Ausgangsfrage: Wenn man korrekt das zu ladende Ersatzmitglied lädt und es dann wegen der angeführten Schwierigkeiten von sich aus einfach nicht kommt, und dies dann vom BR toleriert wird, sind bei vorausgesetzter Beschlussfähigkeit, die Beschlüsse gültig und allen ist genüge getan. Aber einfach um dem AG einen Gefallen zu tun nicht nach zu laden ist einfach keine brauchbare Lösung des Problems.

R
ridgeback

09.07.2010 um 13:41 Uhr

...und dem ist nichts hinzuzufügen.

A
alleneune

09.07.2010 um 14:01 Uhr

Niemand "Aber einfach um dem AG einen Gefallen zu tun nicht nach zu laden ist einfach keine brauchbare Lösung des Problems." ??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Ich glaube das ES darum nun wirklich nicht geht.Beim Waschbär noch nie.

R
rainerw

09.07.2010 um 14:01 Uhr

@Niemand Und nichts anderes als wie Du es im ersten Satz sagt, hat es Waschbar mit seinen Worten versucht auszudrücken; in seinem Verweis auf das BetrVG.

Was er dann anschließend schrieb ist seine ganz persönliche Auffassung. Diese jedoch macht seinen ersten Satz nicht Richtiger oder Falscher.

Ich finde da DJ Beispiel ganz passend. Auch diese Geschichte erzählt das es eigentlich so und so gemacht werden muß. Der Prof. hat sich aber mit der Thematik auseinander gesetzt, die andere Meinung respektiert, jedoch darauf verwiesen das es so nicht gemacht wird. Es ist und bleibt einfach eine Sache, wie gehe ich miteinander um. Ob hier im Forum oder aber auf der Arbeit mit meinem AG oder mit und für alle AN.

A
alleneune

09.07.2010 um 16:02 Uhr

@nöds von hier Oder ist das wirklich so streng, dass ich sogar 5 Minuten vorher noch ein EBRM einladen müsste?

Wie bitte so das gehen????????

R
rainerw

10.07.2010 um 01:05 Uhr

Ja alleneune, das sollen Dir nun mal die anderen erklären. Die können das besser als ich.

R
ridgeback

10.07.2010 um 01:53 Uhr

An unsere BRV Fürsten, sollte nicht das EBRM entscheiden ob es ander Sitzung teilnemen kann/ möchte?

Gut, nicht jedes Unternehmen verfügt über Telefon oder Buschtrommeln bzw. dauert die Benachrichtigung auf dem Fußweg einige Tage und man kann auch nicht den Beginn der Sitzung um einige Minuten verschieben. Deshalb entscheiden die Fürsten. Als EBRM würde ich diesen Fürsten, die über meinen Kopf hinweg entscheiden (mir eventuell auch den Sonderkündigungsschutz vorenthalten) den Ar... aufreißen.

D
DonJohnson

10.07.2010 um 01:58 Uhr

Hmmmm

Leute. Wie ihr wißt, sind "hat zu" "ist zu" zwingende Muß-Vorschriften. § 29 Abs 2 Satz 6 BetrVG ist diesbezüglich sehr eindeutig. Da steht nicht, aber auch gar ncihts von einer zeitlichen Begrenzung VOR einer Sitzung. ERgo ist es formaljuristisch so, dass geladen werden muß. Wenn das nicht gemacht wird, sind Beschlüsse die gefasst werden ganz einfach vorm Hintern!

Wie man das in der Praxis umsetzt ist was anderes wenn es "5 Minuten" vor der Sitzung ist. Komischer Weise sind Betriebsräte im allgemeinen gaaaaanz schnell wenn es ihnen in den Kram paßt und sind ganz einfallslos wenn dem nciht so ist ;-)))

So oder so, ein EBRM ist zu laden. Kommt es nciht, fehlt es unentschuldigt.

Und mal ehrlich, auch 5 Minuten vor der Sitzung gibt es Telefone ;-) EBRM anrufen - Vorgesetzten anrufen und basta.

Wo genau habt ihr da ein Problem?

R
rainerw

10.07.2010 um 01:59 Uhr

Wobei wir dann an der nächsten Baustelle angelangen, Wann fängt dieser an? Erst mit der Teilnahme an einer Sitzung oder auch schon davor?

D
DonJohnson

10.07.2010 um 02:00 Uhr

rainer - bitte nicht schooooonnnn wieder...

R
rainerw

10.07.2010 um 02:04 Uhr

Wie ich doch immer sage, tuhe ic daseine , löst es das andere aus. Tuhe ich etwas nicht, löst es auch was aus.

A
alleneune

12.07.2010 um 12:33 Uhr

rainerw Ich glaube nicht das hier Leute wie Biggy mir das erklären können. Rigepack nicht alle EBRMs können das so entscheiden.Bzw sehen gleich deshalb ihrern Sonder Kündigungsschutz in Gefahr.Eher ihre Arbeit und das Problem wie komme ich in 5 Minuten zur Sitzung UND mache mich dann auch NOCH über das Thema schlau.

Schön wurde ich hier ein Ablauf finden WIE ihr innerhalb von 5 Minuten ein EBRM Laden könnt ihn dann noch befähigen abzustimmen ( er sollte ja schon in der Lage sein zu wissen was er abstimmt?) Das könnte nicht mal mein BRV und wir haben nur ein Gebäude wo alle Arbeiten.(Verwaltung,Logistik und Lager)

Kerstin selber wusste von der Rechtlichen lage das entnehme ich aus ihrem Schreibstil "oder ist das wirklich so streng.." Das sagt ja aus das sie die Form kennt. Sie will ja nur erfahren ob das wirklich 1 zu 1 sein muss. Natürlich könnte ich sagen Liebe Kerstin könntest du es den umsetzen? Dann ja.Zeigt dir die Praxis aber das es nicht geht.Dann sende die Ladung an das EBRM und stimme ohne es ab.Dem EBRM solltest du aber sagen was das soll.

L
larifari

14.07.2010 um 13:07 Uhr

Auch ich bin hier im Forum Neuling. Und etwas entsetzt, dass hier solche "Kleinkriege" stattfinden. Persönliche Anmache ist schon etwas heftig. Aber, wenn denn ernstgemeinte Fragen kommen, sollte man sie doch auch ernst beantworten- wenn möglich. Und sich nicht über z.B. irgendwelche Socken unterhalten...

Zurück zur Frage. Letztendlich sollte ein EBRM selbst entscheiden, ob es bei "total kurzfristiger" Einladung erscheint. Eingeladen werden sollte es möglichst schon, wenn es denn im Hause ist. Bei anderer Schicht ist es eben Pech. Was die Tagesordnung betrifft, ob das EBRM darüber informiert ist, ist eine andere Sache. Das wird auf der Sitzung geklärt. Dazu muss ich erklären, bei uns wird die Tagesordnung rechtzeitig verteilt, aber die Details gibt es erst auf der Sitzung. Im Grunde weiß vorher auch niemand von den übrigen Gremiumsmitgliedern, was sie erwartet. Was die Beschlussgültigkeit angeht, meine ich, wäre ein Nichteinladen diese Mitgliedes eher ein Anfechtungsgrund. Ein Nichtteilnehmen wäre dann eben leider "unentschuldigtes Fehlen". Aber in diesem Fall ohne das man dem Fehlenden einen Vorwurf macht bei der Kurzfristigkeit. Denn das sollte man hierbei doch bedenken. gruß

S
socke

14.07.2010 um 15:45 Uhr

larifari dein Nick Trifft die Faust aufs Auge.Bei deiner Antwort.Kaum ist der Trollbär weg kommt der ein neuer.

L
larifari

14.07.2010 um 16:30 Uhr

@socke. Gemeint ist nicht dein nick, sondern das was hier am Anfang so stand. warme Socke, Taschenrechner usw, das nicht zum Thema passt. Naja, ich muss hier nicht unbedingt schreiben. Wenn Meinungen nicht erwünscht sind, dann kann ich darauf auch verzichten. Es sehen wohl viele dieses Forum als "Larifari" halt. Und das muss ich mir nicht antun. Ich dachte, hier wird objektiv beraten...

Und tschüss...

P
peters

15.07.2010 um 01:41 Uhr

@KristinHH (falls du die Antworten überhaupt noch verfolgst):

ich versuche es mal mit meinen Worten und nach meinem Verständnis:

Ja, grundsätzlich musst du in der Tat ein EBRM einladen. Es könnte ja sein, dass es sein Büro nur ein Stockwerk tiefer hat, auch telefonisch erreichbar ist und umgehend kommen kann. Wie schon erwähnt, müsste auch die Zeit gegeben sein, ihm die Tageosordnung und entsprechende Unterlagen zu geben, damit es sich mit den Fällen beschäftigen kann.

Aus deiner Fragestellung heraus kann man aber ahnen, dass nicht unbedingt ein EBRM in der Nähe sitzt. Es könnte in einem anderen Betriebsteil arbeiten oder grad bei einem Kunden, Seminar oder Meeting sein, wo es nicht unbedingt rechtzeitig anreisen kann. Wenn das EBRM einen triftigen Verhinderungsgrund hat, dann müsstest du die gleiche Prozedur beim nächsten EBRM starten. Und ich denke, wenn es mal eine Minute vor der Sitzung ist, dann kann es dir niemand verübeln, wenn du die Bemühungen abbrichst.

Es könnte aber auch sein, dass das einzuladende EBRM KEINEN rechtlichen Verhinderungsgrund hat. Dann wären deine Bemühungen eh zu Ende, denn dann darfst du auch kein weiteres EBRM einladen. Das Gleiche sehe ich, wenn du das erste EBRM einfach nicht erreichen kannst, weil es in den fünf Minuten vor der Sitzung grad aufm Klo ist oder sonstwie kurzzeitig unerreichbar - aber damit natürlich auch nicht verhindert im Sinne des BetrVG. Auch dann darfst du m.E. kein weiteres EBRM einladen, weil du nicht weißt, ob ein Verhinderungsgrund vorliegt (und weil die 5 Minuten dann eh fast rum sind).

Nun könnte es natürlich sein, dass dir längst bekannt ist, dass das zu ladende EBRM XY in einem Betriebsteil oder einem Kunden 200 km entfernt ist und es im Grunde keinen Sinn macht, überhaupt eine Einladung zu versuchen. Und da sind wir bei der viel diskutierten Gewissensfrage: entscheidest du gleich selbst, dass es keinen Sinn macht und versuchst gar nicht erst, das EBRM zu erreichen? Das mag gerechtfertigt sein, wenn deine Annahmen stimmen und belegbar sind. Aber wenn dir jemand Böses will, könnte dein Verzicht auf eine Einladung in Frage gestellt werden.

Faszit: versuchst du - auch 5 Minuten vor der Sitzung - das EBRM per Telefon oder per Mail zu erreichen und hast keinen Erfolg, dann dürfte niemand etwas dagegen haben, wenn die Sitzung ohne das EBRM stattfindet.

L
larifar

29.07.2010 um 10:21 Uhr

Der Beitrag 158696 von peters beantwortet die gestellte Frage wie sie sein sollte! Geht doch!

Ihre Antwort