Situation: in unserem Unternehmen sind 23 wahlberechtigte Arbeitnehmer im technischen Bereich beschäftigt sowie 15 wahlberechtigte AN im kaufmännischen Bereich.
Der Betriebsrat bestand zuletzt aus 3 AN aus dem technischen Bereich. Nach erfolgter Betriebsratswahl sieht es dieses Jahr genauso aus.

Alle kfm. Mitarbeiter wünschen aber, daß auch mindestens 1 Betriebsratsmitglied aus dem kaufmännischen Bereich gestellt wird.

Über die "normale" Wahl ist dies aber nicht möglich, da sich die technischen Mitarbeiter ausschließlich gegenseitig die Stimmen geben und somit auf jeden Fall die Stimmen-Mehrheit erlangen.

Im BetrVG bin ich nicht fündig geworden. Gibt es einem Möglichkeit, zu verlangen, daß ein Betriebsratsmitglied aus dem kaufmännischen Bereich gestellt wird?

BTW: die durchgeführte Wahl habe ich angefochten, da die Stimmenauszählung nicht öffentlich stattfand. Ausgezählt wurde durch den Wahlvorstand, der "zufällig" nun genau aus dem neuen Betriebsrat besteht