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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsmitglieder aus kaufm./technischen Bereich

M
meini
Nov 2016 bearbeitet

Situation: in unserem Unternehmen sind 23 wahlberechtigte Arbeitnehmer im technischen Bereich beschäftigt sowie 15 wahlberechtigte AN im kaufmännischen Bereich. Der Betriebsrat bestand zuletzt aus 3 AN aus dem technischen Bereich. Nach erfolgter Betriebsratswahl sieht es dieses Jahr genauso aus.

Alle kfm. Mitarbeiter wünschen aber, daß auch mindestens 1 Betriebsratsmitglied aus dem kaufmännischen Bereich gestellt wird.

Über die "normale" Wahl ist dies aber nicht möglich, da sich die technischen Mitarbeiter ausschließlich gegenseitig die Stimmen geben und somit auf jeden Fall die Stimmen-Mehrheit erlangen.

Im BetrVG bin ich nicht fündig geworden. Gibt es einem Möglichkeit, zu verlangen, daß ein Betriebsratsmitglied aus dem kaufmännischen Bereich gestellt wird?

BTW: die durchgeführte Wahl habe ich angefochten, da die Stimmenauszählung nicht öffentlich stattfand. Ausgezählt wurde durch den Wahlvorstand, der "zufällig" nun genau aus dem neuen Betriebsrat besteht

1.02202

Community-Antworten (2)

S
sueton

21.05.2010 um 01:19 Uhr

Hallo meini!Tja,das ist halt Demokratie,da kommen bei Wahlen nicht immer die Wunschergebnisse zustande.Dir ist schon klar,daß Du für die Anfechtung noch mindestens zwei weitere Wahlberechtigte brauchst?

R
rkoch

21.05.2010 um 11:00 Uhr

Tja, normalerweise würde ich Euch jetzt die Einreichung von zwei Listen und Listenwahl empfehlen.... Da wäre bei angenommen 23 Stimmen für die technischen Angestellten und 15 Stimmen für die kaufmännischen Angestellten ein kaufmännischer Angestellter durch.

In Eurem Fall führt das seinerzeit neu eingeführte vereinfachte Wahlverfahren bzw. die Klausel aus §14 (2) zu Eurem Nachteil. Das war garantiert nicht im Sinne des Gesetzgebers, aber so ist das Leben...... Mit 14 AN mehr hättet ihr das Problem nicht mehr.

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