Hallo,

bei uns soll eine Betriebsratswahl stattfinden. Wir sind eine Hauptfirma und eine Niederlassung ca. 400 km vom Hauptstandort entfernt. Jetzt meine Frage: Muß nicht zwingend 1 Betriebsratsmitglied aus der Niederlassung kommen um die Interessen der Mitarbeiter dort zu vertreten???