Wahlvorstand auf Stimmzettel
Darf der Wahlvorstand, selber auf die Kandidatenliste zur Betriebsratswahl?
Community-Antworten (2)
17.05.2010 um 12:18 Uhr
Wenn ich mich nicht irre darf man das.
"Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer kann als Wahlvorstandsmitglied bestellt werden. Der Betreffende braucht nicht wählbar zu sein. Dem Wahlvorstand können auch Mitglieder des noch amtierenden Betriebsrats, der die Bestellung vorzunehmen hat, angehören. Ebenso ist es möglich, dass Bewerber für den zu wählenden Betriebsrat zugleich Wahlvorstandsmitglieder sind (BAG v. 12. 10. 1976; R 87)."
17.05.2010 um 13:04 Uhr
ja, wenn er sonst die kriterien zum wählen und zur wählbarkeit erfüllt, darf er wie andere arbeitnehmer auch auf die liste.
mfg bubie
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