Erstellt am 27.04.2010 um 00:38 Uhr von rainerw
Ich möchte ja nicht meckern, aber schon mal was von Datenschutz gehört? Also Finger weg davon!
Erstellt am 27.04.2010 um 00:45 Uhr von BennoBocks
"Ich möchte ja nicht meckern, aber schon mal was von Datenschutz gehört? Also Finger weg davon!
Antwort 1 Erstellt am 27.04.2010 um 00:38 Uhr von rainerw"
RainerW,
schon mal was von der Wahlordnung gehört?
"§ 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
(1) (...)
(2) Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der
gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe
bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4)."
Deine Art hier zu verwirren ist nur peinlich!
Erstellt am 27.04.2010 um 00:48 Uhr von okiscorpion
hallo rainerw,
wo ich mein WV schulung bei der IGMetall gemacht habe,haben wir eine CD bekommen wobei es uns bei der wahl hilfreich seien sollte.Genau auf dieser CD auf dem formular steht leider das die geburtstage mit bekannt gemacht werden sollen,was ich allerdings nicht nachvollziehen kann.
Erstellt am 27.04.2010 um 00:55 Uhr von sueton
Hallo! Name , Vorname , Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb sind bekanntzumachen.So bin ich auch geschult worden.
Erstellt am 27.04.2010 um 00:57 Uhr von okiscorpion
aber hier bei der WAF Software ist kein geburtstag angegeben,kann mir nicht vorstellen das die bei der WAF weniger wissen als die andern.
Erstellt am 27.04.2010 um 01:08 Uhr von okiscorpion
hallo BennoBocks,
"§ 10 Bekanntmachung der Vorschlagslisten
(1) (...)
(2) Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe hat der
gültig anerkannten Vorschlagslisten bis zum Abschluss der Stimmabgabe
bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4)."
ich glaube du verwechselst da was.das hier hat nichts mit meine frage zutun.im wahlausschreiben stehen ja auch keine geburtsdaten drauf.
Erstellt am 27.04.2010 um 01:42 Uhr von rainerw
Habe jetzt auch noch mal nachgeschaut und in einem Wahlleitfaden der NGG unter § 30 Abs.1 folgendes gefunden:
Die Wahlberechtigten sollen in die Wählerliste mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum in alphbetischer Reihenfolge aufgeführt werden. § 2 Abs.2 Satz 3, Abs 2 bis 4 gilt entsprechend.
§2 Abs 4 besagt:
Ein Abdruck der Wählerliste und ein Abdruck dieser Verordnung sind vom Tage der Einleitung der Wahl (§3 Abs.1) bis zum Abschluß der Stimmabgabe an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen. Der Abdruck der Wählerliste soll die Geburtsdaten der Wahlberechtigten nicht enthalten.
So nah liegt das also bei einander das man schnell mal was falsches schreiben kann. Man muß nur den Arsch in der Hose haben dazu zu stehen, dann muß auch nix peinlich sein.
Peinlich wäre mir wenn ich hier die ganze Zeit mit meinem Nick poste......, mir dann einen neuen suche, und unter dem saublöde Kommentare loslasse so das jeder meinen müsste ich stecke mitten in der Pupertät.
Erstellt am 27.04.2010 um 02:03 Uhr von sueton
@rainerw
okiscorpion schreibt doch von den Wahlvorschlägen und nicht von der Wählerliste oder bin ich schon völlig verschattet in der Birne?
Erstellt am 27.04.2010 um 02:26 Uhr von rainerw
@sueton
Rect haste. Ich denke ich poste heute auch schon zu lange das ich es nicht mehr richtig auf dem Schirm kriege. Hier zählt natürlich §6 Abs.3 Dieser besagt das auch das Geburtsdatum da rein muß.
Nun bin ich aber weg. Nächtle
Erstellt am 27.04.2010 um 08:08 Uhr von rolfo
" Hier zählt natürlich §6 Abs.3 Dieser besagt das auch das Geburtsdatum da rein muß"
§ 6 Abs. 3 regelt wie die Vorschlagslisten zur Einreichung von Wahlvorschlägen sein müssen. da gehört das Geburtsdatum mit rein.
Nicht auf die Bekanntmachung der Vorschlagslisten. Geh doch mal auf den blauen Button und Formulare, da findest du das Formular " Bekanntmachung der Wahlvorschläge"
Erstellt am 27.04.2010 um 09:07 Uhr von PTNetty
Guten Morgen,
Fitting 24. Auflage Wahlordnung § 10 RdNr. 4
Die Vorschlagslisten sind .... sowie unter genauer Anführung aller Wahlkandidaten mit Angabe ihres Familiennamens, Vornamens, GEBURTSDATUMS, und ihrer Berufsbezeichnung in derselben Weise wie das Wahlausschreiben bekannt zu machen.
@okiscorpion
wenn ein Wahlbewerber seine Unterschrift zur Kandidatur gibt und ein Gesetz vorschreibt
1. wie diese Bewerbung ordnungsgemäß auszusehen hat damit sie rechtsgültig ist
und
2. genau festgelegt ist in welcher Weise welche Daten veröffentlicht werden
hat er mit seiner Unterschrift seine Zustimmung erteilt
Gruß
PT Netty
Erstellt am 27.04.2010 um 22:44 Uhr von okiscorpion
wenn denn alles so ist! warum ist es den hier bei der WAF software die geburtstage nicht mit dabei? die frage geht an das WAF Team.