Erstellt am 07.02.2013 um 10:27 Uhr von gironimo
Der Wahlvorstand sollte bei normaler Wahl und vorgezogener Wahl gleich aussehen. Warum sollte es anders sein?
siehe auch § 16 BetrVG
Natürlich ist es gut, wenn wenigstens einer schon einmal etwas Wissen mitbringt. Da aber der WA auch Recht auf Fortbildung hat, kann man auch so den Wahlvorstand qualifizieren.
Natürlich können auch alle Wahlvorstandsmitglieder kandidieren. Meist hat das aber einen Beigeschmack bei den Kollegen. Darum wäre es nicht schlecht auch jemanden dabei zu haben, der "nur" Wahlvorstand ist.
Erstellt am 07.02.2013 um 14:56 Uhr von Xantippe
Hallo Ravioli,
hier oben im blauen Button findest du allerhand infos zur Wahl. Ein Wahlvorstand sollte aus 3 mitgliedern bestehen. WAF bietet sehr gute Unterlagen dafür an ohne das man gleich ein Seminar besuchen muss. Ist natürlich möglich. Aber ist alles was möglich ist auch immer gut für eine gute Zusammenarbeit. Auch im Selbststudium haben wir es eigentlich ganz gut hinbekommen.
Viel Glück