Erstellt am 20.02.2010 um 15:40 Uhr von Fredda
violetta
Hattet Ihr denn mehr als 15 Kandidaten?
Erstellt am 20.02.2010 um 16:04 Uhr von nicoline
violetta,
*Könnt Ihr mir sagen wie viele Ersatzmitglieder bei 15 Betriebsratsmitgleider erforderlich bzw. sich daraus ergeben. *
Es gibt keine *erforderliche* Anzahl von Ersatzmitgliedern, aber nicht ohne Sinn steht im BetrVG, dass jeder Wahlvorschlag doppelt so viel Bewerber haben **soll** als BRM zu wählen sind. Die Ersatzmitglieder ergeben sich aus den Nichtgewählten der einzelnen Listen.
Erstellt am 20.02.2010 um 18:46 Uhr von MonaLisa
@violetta,
könnte die offizielle Kandidatenliste sein, die vom Wahlvorstand ausgelegt wurde.
Ist denn die Abgabefrist schon abgelaufen?
Wenn ja, dann habt ihr eine Persönlichkeitswahl, die mit 34 Mann/Frau akzeptabel ist, da 19 Ersatzmitglieder dabei sind.
Könnten aber gerne mehr sein, denn aus Erfahrung verändert sich das "Gründer"Gremium im ersten Jahr und die Zahl der Ersatzmitglieder verkleinert sich dementsprechend.
Ist die Abgabefrist noch nicht abgelaufen ist, könnten noch weitere Listen auftauchen. Dann habt ihr ne Verhältniswahl!
Erstellt am 20.02.2010 um 18:58 Uhr von MonaLisa
@violetta,
die Frage ist nicht dumm, es gibt (fast!) keine dummen Fragen.
Aber irgendwie schreib ich vermutlich chinesisch... oder schreibt man das kinesisch... ?
Erstellt am 20.02.2010 um 20:42 Uhr von nicoline
@violetta,
wenn es wirklich bei einer Liste bleibt, kommen die als ordentliches Mitglied in den BR, die die meisten Stimmen haben und es sind die Ersatzkandidaten, die nicht gewählt wurden, in der Reihenfolge der meisten Stimmen, sofern die Minderheitenquote erfüllt ist. Bleibt es also wirklich bei ***einer Liste***, ist es nicht wichtig, auf welchem Platz der Liste man steht.