Erstellt am 16.02.2010 um 15:59 Uhr von alter Fritz
Wenn es um den Stimmzettel geht: völlig egal. Die Wählerliste muß nach Weiblein und Männlein geordnet und innerhalb dieser Gruppen alphabetisch aufgelistet sein.
Erstellt am 16.02.2010 um 16:26 Uhr von Saxonia
Die Wählerliste muss so geordnet sein, wie Fritz das schreibt.
Der Stimmzettel sollte NICHT alphabetisch aufgebaut sein, sondern eher nach dem Zufallsprinzip. Die Kandidaten, deren Namen mit den Buchstaben A, B, C beginnen, haben sonst die größten Chancen auf die meisten Stimmen, da viele Wähler von oben nach unten die ersten x Kandidaten ankreuzen. Dazu muss es ein Urteil geben, wir haben das mal im Wahlseminar besprochen.
Leuchtet nicht ganz so ein, da man ja auch per Zufall ganz oben stehen kann...
Gruß von Saxonia
Erstellt am 16.02.2010 um 16:30 Uhr von ridgeback
Stimmzettel, Kommentar Däubler;
Liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vor, sind die Wahlbewerber auf den Stimmzetteln stets in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen (vgl. § 34 Abs. 1 Satz 2 WO).
Erstellt am 16.02.2010 um 16:39 Uhr von Saxonia
Ridgeback hat recht was das vereinfachte Wahlverfahren anbetrifft.
Für die Persönlichkeitswahl (nur eine Vorschlagsliste) im normalen Wahlverfahren gilt lt. § 20 (2) Wahlordnung, dass die Kandidaten auf dem Stimmzettel in derselben Reihenfolge aufzuführen sind wie auf der Vorschlagsliste.
Hab's gerade noch mal nachgelesen.
Saxonia