Erstellt am 12.06.2009 um 15:23 Uhr von MonaLisa
"kennt sich da jemand aus ?"
Ja! Die Wahlordnung (Kommentar!) zur Betriebsratswahl ist ein wahrer Spezialist!
@Speedy,
warum eröffnen die "hintenanstehenden" nicht eine eigene Liste?? Dann stehen sie an den ersten Stellen!
Erstellt am 12.06.2009 um 19:17 Uhr von DerAlteHeini
speedy
üblicherweise legt der Listenführer die Reihenfolge fest. Kollegen die mit dem angebotenen Listenplatz nicht einverstanden sind, werden ja nicht gezwungen sich auf dieser Liste einzutragen.
Du kannst selbst eine Kandidatenliste als Listenführer eröffnen und Kollegen suchen, die sich auf deiner Liste eintragen. Dann kannst du die Reihenfolge bestimmen.
Erstellt am 12.06.2009 um 19:39 Uhr von DonJohnson
DAH
Das gilt aber lediglich für die Listenwahl - nciht für die Personenwahl, die ja auch eine Wahlliste hat, gell? ;-))) Somit sehe ich ML´s Aussage für eindeutig richtig!
Erstellt am 12.06.2009 um 22:27 Uhr von DerAlteHeini
DonJohnson
diese Aussage dürfte aber nur greifen, wenn in dem Betrieb von speedy eine Wahl gem.: § 14a BetrVG stattfindet. Ansonsten dürfte ab mindestens zwei Listen, die Listenwahl gelten.
Erstellt am 13.06.2009 um 02:44 Uhr von DonJohnson
DAH
Nun drehen wir uns im Kreis - ja klar gebe ich dir Recht. Und die Möglichkeit der zweiten Liste sprach doch ML an, oder habe ich da was falsch interpretiert?