Erstellt am 21.01.2010 um 20:20 Uhr von erwin
lese einmal ALLES hier:
http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=BR-Wahl
dann auch sofort auf ein Seminar, AG MUSS die Kosten tragen.
Erstellt am 21.01.2010 um 22:12 Uhr von karlk
Um es vereinfacht zu erklären jeder Wahlvorschlag braucht ein zwanzigstel der Belegschaft (5 Prozent ) als Unterstützungsunterschriften bzw . mindestens 3 . Ene Wahlvorschlagsliste darf auch mehrere Wahlvorschläge haben ,wobei die Unterstützer anschliessend mit mindestens 3 Stimmen die ganze Liste unterstützen Jeder Wahlvorschlag darf sich bzw. die Liste unterstützen . Bei der Persönlichkeitswahl werden am Ende alle Listen
auf einer Liste zusammengefasst(im gegensatz zur Mehrheitswahl wo dann eine Listenwahl wäre ) .
Erstellt am 21.01.2010 um 23:18 Uhr von Morpheus
@karlk:
Danke für die Ausführungen. Soweit war mir das schon klar.
Allerdings - wenn die Wahl als Persönlichkeitswahl durchgeführt wird, sind dann Listen mit z.B. zwei Wahlvorschlägen und drei Unterstützern statthaft? (rein rechnerisch, hätte ja dann jeder Wahlvorschlag der Liste nur 1,5 Unterstützer, da jeder ja nur einmal unterstützen darf).
Oder anders gefragt - muss eine solche Liste nicht mindestens dreimal so viel Unterstützer wie Vorschläge besitzen? (wobei die Vorgeschlagenen ja selbst Unterstützer sein dürfen) ...
Sollte es aber statthaft sein, so könnten sich 3 Personen "zusammentun", eine Liste mit sich selbst eröffnen (3 Wahlvorschläge) und sich nur selbst unterstützen (3 Unterstützer) ... ich denke so kann das Ganze nicht gemeint sein ....
Erstellt am 22.01.2010 um 00:06 Uhr von rainerw
@Morpheus
Du hast kein Brett vorm Kopf und hast Die Sache sehr wohl richtig erkannt.
Entweder gibt es eine reine Listen- oder eine reine Personenwahl.
Je nach umstände solltest Du diese Erkenntnis aber erst mal für Dich behalten und schauen das die jetzt kommende Wahl korrekter abläuft.
Erstellt am 22.01.2010 um 00:33 Uhr von karlk
@rainerw
Bei 36 Mitarbeitern gibt es nur eine Personenwahl egal wieviel Wahlvorschlagslisten erstellt werden,sie werden am Ende zusammengefasst !
@Morpheus Im Prinzip können 3 Leute die auf einer Wahlvorschlagliste sind sich auch Unterstützen d.h . es muss in deinen Fall jede Liste von nur 3 Leuten unterstützt werden. Übertrieben gesehen könnten 10 Wahlvorschläge auf der Liste sein (normalerweise würden sie sich dann auch als Unterstützer eintragen lassen ) aber es würden trotzdem für die Liste 3 Unterstützer reichen .
Erstellt am 22.01.2010 um 00:39 Uhr von karlk
Schau dir mal zuerst § 14 a BetrVG Abs 3 an(Kleinstbetriebe) wo man auf § 14 BetrVG abs 4 verweist ,dort redet man nur von Wahlvorschlägen und nicht von einer Einzelperson.
Erstellt am 22.01.2010 um 09:56 Uhr von Morpheus
@rainerw:
Ja klar, ich behalte das für mich - ich will halt nur aus Fehlern lernen und da ich diesmal für die Wahl verantwortlich bin, soll mir so ein Fehler nicht unterlaufen.
@karlk:
Ja, das ist ja soweit klar.Wahlmodus etc. ist ja auch nicht die Frage.
@rainerw & @karlk:
Zuallererst vielen Dank für Eure Kommatare ....
Mir will nur einfach nicht in den Kopf, dass der wahlvorschlag an sich (egal aus wievielen Personen er besteht) nur (in unserem Fall) 3 Unterstützer braucht. Bei einer Listenwahl würde ich das verstehen, aber nicht bei einer Personenwahl (Persönlichkeitswahl) - dort wäre ja eine Ungleichbehandlung zwischen Vorschlägen mit einem Kandidaten und drei Unterschriften (rechnerische 1:3) und Vorschlägen mit 3 Kandidaten und drei Unterschriften (rechnerisch 3:3).
Um es auf die Spitze zu treiben könnte man bei 35 Beschäftigenten einen Vorschlag mit 35 Kandidaten und nur 3 Unterstützern einreichen - und das ist ja wohl nicht Sinn der Übung .... ;-)
Immer noch grübelnd,
Morpheus ;-)
Erstellt am 22.01.2010 um 10:58 Uhr von karlk
@Morpheus
Aber so ist das Gesetz