Erstellt am 17.05.2010 um 15:11 Uhr von rolfo
Es genügt auch wenn 2 von 3 Wahlvorstandsmitgliedern anwesend sind, notfalls könnt ihr auch noch einen weiteren Wahlhelfer benennen.
Die Auszählung selbst solltet ihr nicht verschieben.
Erstellt am 17.05.2010 um 15:50 Uhr von lister
Hallo! Laut dem Wahlleitfaden, muss die Stimmauszählung durch den gesamten Wahlvorstand erfolgen. Die Auszählung kann erst beginnen, wenn der gesamte Wahlvorst. anwesend ist. eine Auszählung der stimmen durch einzelne Mitglieder des WVst.ist, auch wenn dafür Wahlhelfer mitwirken, unzulässig.
Erstellt am 17.05.2010 um 16:20 Uhr von Tanzbär
Ist der alte BR noch im Amt?
Wenn ja, wo ist das Problem? Ersatzmitglied für den Wahlvorstand benennen und in Zukunft besser aufpassen.