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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl 2010

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lister
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir haben morgen Betriebsratswahlen.Lt. Wahlausschreiben findet auf einer Wahlversammlung am 18.5. die Wahl statt.Nach Stimmabgabe erfolgt die öffentliche Stimmauszählung. Bei nachträglicher schriftl. Stimmabgabe dann 21.5.(vereinfachte einstufige Walverfahren). Am Ende der Frist kam es zum Antrag der schriftl Stimmabgabe. Leider haben wir es versäumt Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand zu bestimmen.Ein Wahlvorstandsmitglied ist nun ab Freitag (öffentl. Auszählung lt. Wahlausschreinben) im Urlaub. Können wir, wenn alle Briefwahlunterlagen eingegangen sind,die Auszählung vorziehen, vorrausgesetzt wir machen ein erneuten Aushang zur öffentlichen Auszälung mit dem Datum vom Mittwoch oder Donnerstag? Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (3)

R
rolfo

17.05.2010 um 17:11 Uhr

Es genügt auch wenn 2 von 3 Wahlvorstandsmitgliedern anwesend sind, notfalls könnt ihr auch noch einen weiteren Wahlhelfer benennen. Die Auszählung selbst solltet ihr nicht verschieben.

L
lister

17.05.2010 um 17:50 Uhr

Hallo! Laut dem Wahlleitfaden, muss die Stimmauszählung durch den gesamten Wahlvorstand erfolgen. Die Auszählung kann erst beginnen, wenn der gesamte Wahlvorst. anwesend ist. eine Auszählung der stimmen durch einzelne Mitglieder des WVst.ist, auch wenn dafür Wahlhelfer mitwirken, unzulässig.

T
Tanzbär

17.05.2010 um 18:20 Uhr

Ist der alte BR noch im Amt? Wenn ja, wo ist das Problem? Ersatzmitglied für den Wahlvorstand benennen und in Zukunft besser aufpassen.

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