Erstellt am 21.01.2010 um 20:05 Uhr von erwin
lese einmal hier:
http://www.betriebsratswahl.info/de/betriebsratswahl.html/do/rechtdetail?id=11
und hier:
BAG, Urteil vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91 -
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/ctg1079949213323/45.html
also, es kommt darauf an ....
Erstellt am 21.01.2010 um 21:57 Uhr von Alliana
Hmm danke Erwin! Werden wir im Wahlvorstand dann besprechen - noch ist ja nix angebrannt ;-)
Kann mir noch wer nen Tipp bzgl. meiner 7er Konstellation für den BR geben? Also was passiert, wenn einer aussteigt und kein Ersatz da ist? Vom Prinzip her fänd ich es ja unfair, wenn einer aufhört und dann die Nr. 6 in der Reihe auch aufhören müsste - aber denkbar ist ja alles.
Liebe Grüße
Erstellt am 22.01.2010 um 00:10 Uhr von rainerw
@Alliana
Dann wäre es das beste der BR tritt geschlossen zurück und es werden Neuwahlen angestrebt.
Erstellt am 22.01.2010 um 08:48 Uhr von Alliana
Nunja Neuwahlen sind immer so ne Sache - klar muss der Arbeitgeber "dulden". Nur warum sollte ich Neuwahlen anstreben, weil vielleicht ein Kollege aus dem BR wegen eigener Kündigung und Wechsel des Arbeitsplatzes ausscheidet?
Erstellt am 22.01.2010 um 09:06 Uhr von rainerw
@Alliana
Weil das BetrVG es so will.
Dies ist kein Wunschkonzert.
Erstellt am 22.01.2010 um 10:01 Uhr von Alliana
Hab ich auch nicht behauptet @rainerw ;-)
Auf welchen §§ stützt sich das?