Erstellt am 18.12.2009 um 13:13 Uhr von kriegsrat
ein "wahlwunschtag "der GL ist ja sooowas von uninteressant
wenn die amtszeit des alten BR am 15.03. endet, beginnt die betriebsratslose zeit.....
Erstellt am 18.12.2009 um 13:52 Uhr von waschbär
@Kriegsrat,
das könnte ich persönlich nehmen !
Erstellt am 18.12.2009 um 13:56 Uhr von DeWalt
Erstellt am 18.12.2009 um 14:01 Uhr von kriegsrat
@ geschäftsleitungsangehörigerwaschbär
>>> zitter, zitter
Erstellt am 18.12.2009 um 15:35 Uhr von waschbär
@kriegsrat,
Wieso Zitter ? Dachte ihr Bayern spielt mehr so Alpenhorn ?
@DeWalt,
das muss dir jemannd anders sagen... sonst bekomme ich wieder "neidische" seitenhiebe vom Kriegsrat ....und den benötige ich noch als Wachhund :-()
Sonst könnte mich noch einer klauen und das wäre für die Firma-- ein Wurstkäse ! Mario !!!!
ODEr wie Du es nennst > worst case scenario :-)))
Erstellt am 18.12.2009 um 15:39 Uhr von krigsrat
dewalt
er ist eben ein Original >Waschbär Schlauherz [Glücksbärchis]
Erstellt am 18.12.2009 um 16:45 Uhr von waschbär
krigsrat ist das die Antwort auf > es muss auch Billiger gehen? Mensch wenn Du schon Nicks Kaperst dann aber bitte Richtig !
Erstellt am 18.12.2009 um 17:02 Uhr von alterbetriebsrat
Nach meiner Auffassung, kann man einfach, ich glaube nach § 22Betr. VG zurücktreten und dann, wenn ein WV besteht, die Wahl einfach als Übergangsmandat abwarten und so einen , innerhalb des gesetzl vorgeschriebenen Zeitraums Wahltermin erzielen. Wenn man den Gesetzestext nämlich so hinnehemen würde, wäre man irgendwann, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden, ausserhalb des gesetzl vorgeschriebenen Wahlzeitraum also vor dem 01.03. eines Jahres. ganz davon abgesehen was sich die GL wünscht, was bei mir ebenfalls keine Rolle spielt
Grüssle
Erstellt am 18.12.2009 um 17:57 Uhr von kriegsrat
@ alterbetriebsrat
wenn du außerhalb "des gesetzlich vorgeschriebenen wahlzeitraums" wärst,
bist du gleich wieder drin und zwar bis zum 31.05
(§ 13 Abs.3 BetrVG)