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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fristen Betriebsratswahl/Ende Amtszeit des jetzigen BR

D
datelchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin in den Wahlvorstand zur kommenden Betriebsratswahl berufen worden. Nun meine Frage:Wann endet die Amtszeit des BR? Wir hatten die letzten Wahlen am 17.03.2010,die erste Sitzung des neu gewählten BRs fand am 23.03.2010 statt. An welches Datum muß ich mich da bei der Berechnung der Fristen halten,bzw. wann müsste spätestens die Neuwahl stattfinden??

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Community-Antworten (5)

N
nicoline

14.11.2013 um 23:26 Uhr

Wann endet die Amtszeit des BR? Wenn in einem Betrieb das erste mal ein BR gewählt wird, beginnt dessen Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet exakt 4 Jahre später. An dem Datum ändert sich nur dann etwas, wenn der § 13 Abs. 2 und 3 zum Tragen kommen sollte. Weder der Wahltag, noch das Datum der konstituierenden Sitzug sind also ausschlaggebend für die Dauer der Amtszeit des BR. Hat Dir das geholfen?

G
gironimo

15.11.2013 um 10:24 Uhr

Sinnvoller Weise sollte die Wahl einige Tage vorher stattfinden, damit der neu gewählte BR sich rechtzeitig konstituieren und dann lückenlos das Amt übernehmen kann.

F
Fragenbär

15.11.2013 um 11:12 Uhr

Jetzt habe ich mal ne blöde Frage: Sinnvoller Weise sollte man den Wahltermin ein bis zwei Wochen vor dem Ende der Amtszeit des alten BR fetlegen. Ok. Das würde doch aber alle 4 Jahre eine weitere Vorverlegung des Amtszeitbeginns bedeuten. Das finde ich irgendwie absurd.

P
Pjöööng

15.11.2013 um 11:37 Uhr

Zitat )nicoline): "Wenn in einem Betrieb das erste mal ein BR gewählt wird, beginnt dessen Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet exakt 4 Jahre später. An dem Datum ändert sich nur dann etwas, wenn der § 13 Abs. 2 und 3 zum Tragen kommen sollte."

Das stimmt aber nur dann, wenn der erste BR auch während des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde. Ist dies nicht der Fall, dann gilt Deine Aussage nur für den "zweiten" BR.

datelchen,

wenn Du es korrekt machen "willst", dann musst Du in der Zeitleiste rückwärts gehen, bis Du entweder auf eine betriebsratslose Zeit oder auf den ersten außerhalb des regelmäßigen Zeitraumes gewählten BR triffst. Dann schaust Du Dir die darauf folgenden Wahlen an und wann dort das Wahlergebnis bekanntgegeben wurde. Dieser Tag ist für alle folgenden BRe (so lange diese im regelmäßigen Wahlzeitraum gewählt werden und keine betreibsratslose Zeit eintritt) der Beginn ihrer Amtszeit.

@Fragenbär: Nein! Der bei der ersten maßgeblichen Wahl ermittelte Beginn der Amtszeit ist fix auch für alle folgenden BRe, es sei denn dieser wird außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt, oder es kommt zu einer betriebsratlosen Zeit (weil zu spät gewählt wurde).

@all: Nein, auch Hoppels Auslegung, der Beginn der Amtszeit würde immer weiter Richtung Ende Mai verschoben, stimmt nicht.

N
nicoline

15.11.2013 um 16:48 Uhr

Das stimmt aber nur dann, wenn der erste BR auch während des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde. Ist dies nicht der Fall, dann gilt Deine Aussage nur für den "zweiten" BR. Wohl wahr. Ich dachte eigentlich, dass mit diesem Satz ausgedrückt zu haben *An dem Datum ändert sich nur dann etwas, wenn der § 13 Abs. 2 und 3 zum Tragen kommen sollte. * War aber wohl nicht verständlich genung formuliert.

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