Erstellt am 14.11.2013 um 22:26 Uhr von nicoline
*Wann endet die Amtszeit des BR?*
Wenn in einem Betrieb das erste mal ein BR gewählt wird, beginnt dessen Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet exakt 4 Jahre später. An dem Datum ändert sich nur dann etwas, wenn der § 13 Abs. 2 und 3 zum Tragen kommen sollte. Weder der Wahltag, noch das Datum der konstituierenden Sitzug sind also ausschlaggebend für die Dauer der Amtszeit des BR. Hat Dir das geholfen?
Erstellt am 15.11.2013 um 09:24 Uhr von gironimo
Sinnvoller Weise sollte die Wahl einige Tage vorher stattfinden, damit der neu gewählte BR sich rechtzeitig konstituieren und dann lückenlos das Amt übernehmen kann.
Erstellt am 15.11.2013 um 10:12 Uhr von Fragenbär
Jetzt habe ich mal ne blöde Frage:
Sinnvoller Weise sollte man den Wahltermin ein bis zwei Wochen vor dem Ende der Amtszeit des alten BR fetlegen. Ok.
Das würde doch aber alle 4 Jahre eine weitere Vorverlegung des Amtszeitbeginns bedeuten. Das finde ich irgendwie absurd.
Erstellt am 15.11.2013 um 10:37 Uhr von Pjöööng
Zitat )nicoline):
"Wenn in einem Betrieb das erste mal ein BR gewählt wird, beginnt dessen Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses und endet exakt 4 Jahre später. An dem Datum ändert sich nur dann etwas, wenn der § 13 Abs. 2 und 3 zum Tragen kommen sollte."
Das stimmt aber nur dann, wenn der erste BR auch während des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde. Ist dies nicht der Fall, dann gilt Deine Aussage nur für den "zweiten" BR.
datelchen,
wenn Du es korrekt machen "willst", dann musst Du in der Zeitleiste rückwärts gehen, bis Du entweder auf eine betriebsratslose Zeit oder auf den ersten außerhalb des regelmäßigen Zeitraumes gewählten BR triffst. Dann schaust Du Dir die darauf folgenden Wahlen an und wann dort das Wahlergebnis bekanntgegeben wurde. Dieser Tag ist für alle folgenden BRe (so lange diese im regelmäßigen Wahlzeitraum gewählt werden und keine betreibsratslose Zeit eintritt) der Beginn ihrer Amtszeit.
@Fragenbär:
Nein! Der bei der ersten maßgeblichen Wahl ermittelte Beginn der Amtszeit ist fix auch für alle folgenden BRe, es sei denn dieser wird außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt, oder es kommt zu einer betriebsratlosen Zeit (weil zu spät gewählt wurde).
@all:
Nein, auch Hoppels Auslegung, der Beginn der Amtszeit würde immer weiter Richtung Ende Mai verschoben, stimmt nicht.
Erstellt am 15.11.2013 um 15:48 Uhr von nicoline
*Das stimmt aber nur dann, wenn der erste BR auch während des regelmäßigen Wahlzeitraumes gewählt wurde. Ist dies nicht der Fall, dann gilt Deine Aussage nur für den "zweiten" BR.*
Wohl wahr. Ich dachte eigentlich, dass mit diesem Satz ausgedrückt zu haben
*An dem Datum ändert sich nur dann etwas, wenn der § 13 Abs. 2 und 3 zum Tragen kommen sollte. *
War aber wohl nicht verständlich genung formuliert.