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Versetzung - Betriebsratswahlen 2010

N
Neulingfünfundvierzig
Nov 2016 bearbeitet

Hallöchen, jetzt wirds kompliziert und wir würden uns freuen, wenn wir in diesem Formum Hilfe bekommen könnten. Also es geht um ein Betriebsratsmitglied, welches sich auch in der nächsten Wahl wieder aufstellen lassen möchte, nun wird es aber eine andere Voraussetzung geben.

  1. Unsere Firma hat zu einem Drittel eine weitere Firma übernommen - nun soll unser Betriebsratsmitglied dort eine Abteilung übernehmen.
  2. Die Lohnabrechnung in der neuen Firma ist wohl recht eigenartig, denn der BR-Mann soll von allen beteiligten Firmen sein Geld bekommen, also nur noch ein Drittel von unserer Firma. Ansonsten soll das alles über eine Versetzung laufen, das BR-Mitglied wäre eigentlich nicht abgeneigt den Jop in der neuen Firma auch zu übernehmen, aber wie sieht es dann mit der BR-Sache aus, kann er überhaupt noch kandidieren ? Wohin gehört er eigentlich dann rechtlich ? Habt Ihr hier schon mal Erfahrungswerte gesammelt oder kennt Ihr Nachschlagwerke bzw. Internetseiten, die solche "Extrasachen" genauer erklären könnten. Danke im voraus.
5.15701

Community-Antworten (1)

S
Smokey

16.12.2009 um 17:05 Uhr

Hey Neulingfünfundvierzig, Wenn die Fa. nur 1/3 einer anderen Firma übernommen hat und der neue anteilige Betrieb keinen BR hat, könnt ihr nur vorübergehend 12 Monate eure Mitarbeiter im neuen Anteilsbetrieb mit betreuen. Ihr seit für sie zuständig. Zu deiner Frage, ob sich der Kollege als BR aufstellen lassen kann . -nein-. Es sei denn, das im neuen Betrieb ein BR vorhanden ist. dann natürlich -ja- im neuen Betrieb

schönen Gruß smokey

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