Erstellt am 24.11.2009 um 23:01 Uhr von kriegsrat
gilt bei euch evtl. ein tarifvertrag, der irgendwelche aussagen bezüglich der mindeststunden trifft, wann ein mitarbeiter als vollzeitmitarbeiter gilt ?
Erstellt am 24.11.2009 um 23:05 Uhr von Schlaumeier
Es gilt schon ein Tarifvertrag,aber da steht nur mind.10std.wöchentlich bei Teilzeit.
Erstellt am 25.11.2009 um 00:33 Uhr von kriegsrat
aber es steht doch auch eine mindestarbeitszeit in stunden für dich drin, oder ?
Erstellt am 25.11.2009 um 05:00 Uhr von Schlaumeier
Nein,mein Vorgestzter meinte ich könnte ja mal eine Mindestarbeitszeit vorschlagen,dann werden wir mal sehen ob wir es in den Vertrag reinschreiben können oder nicht.
Erstellt am 25.11.2009 um 10:46 Uhr von rkoch
@Schlaumeier
Dein AG hat vollkommen recht. Das TzBfG (§2) definiert einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer als einen AN, dessen Arbeitszeit gegenüber einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer verkürzt ist. Insofern richtet sich Dein Wunsch auf Arbeitszeitverkürzung nach dem TzBfG.
Die Teilzeit in Form eines Vertrages zu vereinbaren ist der übliche Weg. Der Vertrag wird i.d.R. allerdings tatsächlich als Ergänzung zum bestehenden Vertrag verfasst, da sich faktisch ja nur ein Vertragsbestandteil ändern soll, nämlich die Arbeitszeit. Bei einem komplett neuen Vertrag wäre ich vorsichtig, da die Gefahr besteht das dabei andere wesentliche Vertragsbestandteile geändert werden könnten. Aber so wie ich das verstehe ist das gar nicht die Intention Deines Arbeitgebers.
Lies Dir bitte mal die §§7 ff. des TzBfG durch, da sind der Weg, die Rechte und Pflichten ziemlich detailliert niedergelegt. Nach dem was Du schreibst hält sich Dein AG genau an den vorgeschriebenen Weg.
BTW: Was verstehst Du unter "geringer Arbeitszeitverkürzung" ? 2 ganze Tage sind mit Sicherheit nicht "gering". Meine Frau hat einen TZ-Vertrag mit 3 STUNDEN weniger gemacht, d.h. von 38h auf 35h, um sich meiner AZ anzupassen.