Erstellt am 02.09.2020 um 06:41 Uhr von SyMa
Sollte ich heute einer Gewerkschaft beitreten, wäre die Gewerkschaft damit offiziell im Unternehmen vertreten und dürfte folglich zur Betriebsratswahl zwecks Wahl des Wahlvorstands einladen... Ist das soweit korrekt?
->Ja
Falls ja, müsste die Gewerkschaft der Geschäftsführung gegenüber konkret erwähnen wer aus dem Unternehmen der Gewerkschaft angehört?
->Nein
Quasi um zu beweisen, dass sie tatsächlich im Unternehmen vertreten ist und nicht einfach nur flappsig ausgedrückt aus purer Lust und Laune zur Betriebsversammlung einlädt ?
-> Soweit ich weiß, kann die Gewerkschaft in dem Fall bei einem neutralen Notar nachweisen, dass mindestens ein MA in der Gewerkschaft ist. Dieser Notar "beglaubigt oder bestätigt" dass dann gegenüber dem AG ohne den Namen zu nennen.
Falls sie das nicht offenlegen muss, wäre dies ja eine Möglichkeit einen Betriebsrat zu initiieren ohne offiziell sagen zu müssen, dass man der verantwortliche ist. Sehr ihr das auch so?
-> Na ja, irgendwann wird ja mal jemand im Wahlvorstand sein müssen und es werden sich Leute zur Wahl stellen müssen. Spätestens dann weiß der AG, wer v"die Bösen" sind.
Grundsätzlich: Die Idee, hierfür einer Gewerkschaft beizutreten ist sehr gut. Die werden Dir dann auch bei der Initiierung der Wahl helfen und dich rechtlich beraten.
Erstellt am 02.09.2020 um 06:56 Uhr von Daniel2000
Super Dankeschön für die schnelle Antwort.
Ich denke das wäre dann wohl die sauberste Lösung.
Eine kurze ergänzende Frage ist mir gerade noch gekommen. Normalerweise (wenn man es ohne Gewerkschaft in die Wege leitet) braucht man drei Arbeitnehmer, die zur Betriebswahl einladen. Wenn ich es aber nun von der Gewerkschaft machen lassen, stimmt es dann, dass ich alleine als einziges Gewerkschaftsmitglied des Unternehmens eine Wahl durchgeführt durch die Gewerkschaft initiieren kann? So müsste ich mich nicht erst im Unternehmen "Undercover auf Suche nach Verbündeten begeben", was ja theoretisch unnötig Staub aufwirbeln könnte.
Danke nochmal für eure Hilfe.
Viele Grüße
Erstellt am 02.09.2020 um 07:07 Uhr von SyMa
Ich glaube, bin mir aber das nicht ganz sicher, die Gewerkschaft kann die Wahl zwar offiziell initiieren, aber Ihr müsst auf Eurer Seite mindestens drei Personen für den Wahlvorstand haben.
Am besten gehe wie folgt vor:
Trete einer Gewerkschaft bei und besprich mit denen dein Anliegen.
Suche Dir aber unbedingt Gleichgesinnte im Betrieb. Du wirst das nicht als Einzellperson machen können. Am besten, Ihr habt nicht nur drei Personen im Wahlvorstand, sondern auch noch Vertreter, für den Fall, das mal jemand aus dem Wahlvorstand fehlt.
Erstellt am 02.09.2020 um 08:25 Uhr von Daniel2000
Was das angeht, habe ich etwas Interessantes gelesen. Denn für den Fall, dass kein Wahlvorstand zustande kommt, kann die Gewerkschaft das Arbeitsgericht damit beauftragen einen Wahlvorstand zu stellen.
Sollte die Belegschaft also zu eingeschüchtert sein sich für den Vorstand wählen zu lassen, gäbe es wohl selbst dafür eine Lösung.
Was die Betriebsratswahl per se angeht bräuchten wir entsprechend unserer Unternehmensgröße 3 Betriebsratsmitglieder. Ich habe nun aber auch gelesen, dass falls sich weniger als 3 Leute zur Wahl aufstellen lassen, dann die Größe der nächstkleineren Kategorie (also 1 Person) ausreichen würde. Wenn ich das also alles richtig interpretiere, müsste es für mich möglich sein im alleräußersten "Notfall", weil meine Kollegen nicht den Mut haben selbst aktiv den Betriebsrat mitzugestalten, ganz alleine mit Hilfe der Gewerkschaft einen Betriebsrat gründen kann.
Sollte das alles stimmen, finde ich dass das eine Info ist die viel stärker in der Gesellschaft verbreitet sein müsste. Ich glaube dann gäbe es deutlich mehr Betriebsräte.
Erstellt am 02.09.2020 um 08:57 Uhr von nicoline
Daniel2000
ich wünsche dir alles Gute für dein Vorhaben und auch, dass die Gewerkschaft dir wirklich beisteht. Oft wir die Unterstützung vom Grad der Gewerkschaftsorganisation im Betrieb abhängig gemacht und wenn du der Einzige bist..........
Ich drück dir die Daumen.
Erstellt am 02.09.2020 um 11:04 Uhr von paula
es gibt genug Gewerkschaften, die ohne entsprechenden Organisationsgrad gar nichts machen. Die auch solche Situationen wie bei Dir ganz gezielt für ihre Zwecke nutzen: bring du mir bitte eine Anzahl x an Mitglieder, ERST DANN werden wir die BR-Wahl durchsetzen. Bei der Einsetzung des Wahlvorstandes durch das Gericht auch ein Hinweis noch: wenn die Kollegen schon Angst haben sich selber als möglicher Wahlvorstand zu melden, wie "motiviert" sind dann diese Kollegen eine nicht anfechtbare Wahl sicher zu stellen?
Erstellt am 02.09.2020 um 11:09 Uhr von celestro
"wenn die Kollegen schon Angst haben sich selber als möglicher Wahlvorstand zu melden, wie "motiviert" sind dann diese Kollegen eine nicht anfechtbare Wahl sicher zu stellen?"
Wo sollte da ein Zusammenhang bestehen? Ist doch Unsinn!
Erstellt am 02.09.2020 um 13:57 Uhr von BRHamburg
Ja du interpretierst einiges völlig richtig. Die Gewerkschaft kann eine BR Wahl anstoßen. Sie muss es aber nicht. Die Gewerkschaft kann über das Gericht ein Wahlvorstand einsetzen. Aber weder die Gewerkschaft noch das Gericht sind dazu verpflichtet. Und mal nebenbei die Frage: Welche Mitarbeiter soll das Gericht zum Wahlvorstand bestimmen, wenn keiner will? Die BR Wahl müssen schon die Mitarbeiter des Betriebs organisieren und durchführen. Die Gewerkschaft kann dabei eine große Unterstützung sein. Aber die wird ganz sicher nicht die Wahl nach deinen Vorstellungen durchführen. Und wer Mitglied der Gewerkschaft ist, wird ohne Zustimmung des Mitglieds nicht an Dritte weitergegeben.
Erstellt am 02.09.2020 um 14:15 Uhr von celestro
"Und mal nebenbei die Frage: Welche Mitarbeiter soll das Gericht zum Wahlvorstand bestimmen, wenn keiner will?"
Könnt Ihr bitte mal mit dem Unfug aufhören? Nur weil viele dort Angst haben und nicht zur Gründung eines BR aufrufen, heißt es doch nicht, dass niemand den WV machen würde. Mensch!
Erstellt am 02.09.2020 um 19:00 Uhr von Krambambuli
http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/4_Betriebsrat2014/1_Grundlagen/index.php
Erstellt am 03.09.2020 um 16:53 Uhr von ganther
vor Jahren hat Verdi mal gezeigt wie schwierig es war bei einer insolventen Drogeriekette Mitbestimmung durchzusetzen. Ein großes Problem war die Wahl zum BR und es gab häufig keine MA die sich für den BR oder Wahlvorstand gefunden haben. Die Einsetzung durch das Gericht war auch kein Erfolgsgarant, da die Angst vor dem AG dazu geführt hat, dass auch die Arbeit dort nicht ordentlich erfolgte bzw. man hatte den Verdacht, dass Führungskräfte versucht haben Einfluss zu nehmen. Mehrere Wahlen wurden danach wegen Fehler des WV erfolgreich angefochten. Also so ganz ist das wohl nicht Unfug